Klimakredite auf 50 Billionen Yen gedeckelt
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Klimakredite auf 50 Billionen Yen gedeckelt

Die Bank of Japan passt die Konditionen ihrer Sonderoperationen an. Neben einer Obergrenze von 50 Billionen Yen für Klimakredite wird die Zinsberechnung auf den Durchschnittssatz der Einlagefazilität während der Darlehenslaufzeit umgestellt.

Neue Limits für grüne Kredite

Der geldpolitische Rat der Bank of Japan hat am 18. September 2026 umfassende Änderungen an seinen Refinanzierungsoperationen beschlossen.

Für das Programm zur Förderung von Klimaschutzfinanzierungen gilt nun eine Obergrenze von insgesamt 50 Billionen Yen.

Einzelne Geschäftspartner können Kredite bis zur Höhe ihrer qualifizierten grünen Investitionen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr aufnehmen, maximal jedoch bis zu 10 Billionen Yen.

Für zentrale Verbände von Finanzgenossenschaften gelten gesonderte Limite auf Basis der gemeldeten Forderungen ihrer Mitglieder.

Zudem wird der Kreditzins reformiert: Er bemisst sich nun nach dem Durchschnitt des Zinssatzes der komplementären Einlagefazilität während der Kreditlaufzeit statt zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Neuausrichtung bei Ka­ta­s­tro­phen­hil­fen

Die Anpassungen betreffen auch Hilfen für Katastrophengebiete und gepoolte Sicherheiten.

Bei Katastrophenoperationen wird die bisherige feste Bindung an das Tohoku-Erdbeben von 2011 mit Wirkung zum 31. Mai 2027 aufgehoben.

Die Kreditvolumina werden künftig flexibel je Großkatastrophe im Zinsentscheid festgelegt.

Bei Operationen gegen gepoolte Sicherheiten verankert die Notenbank die Durchschnittsverzinsung der Einlagefazilität als reguläre Methode für Zuteilungen außerhalb von Auktionen.

Operative Feinarbeit statt Kurswechsel

Die variablen Durchschnittssätze schließen Zinsarbitrage in einer Zinswende wirksam aus.

Zudem beendet die Streichung alter Sonderregeln einen bürokratischen Anachronismus.

Für die geldpolitische Gesamtausrichtung bleiben die technischen Details aber nebensächlich.

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