Überbrückungskredite für Eigenheime von LTI-Grenze ausgenommen
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Überbrückungskredite für Eigenheime von LTI-Grenze ausgenommen

Die Central Bank of Ireland (CBI) passt ihre Hypothekenmaßnahmen an, um bestimmte Überbrückungskredite für Eigenheime von der Kredit-Einkommens-Grenze (LTI) auszunehmen. Dies soll Eigenheimbesitzern den Kauf eines neuen Hauses vor dem Verkauf ihres bestehenden ermöglichen.

Gezielte Anpassung für Eigenheim-Überbrückungskredite

Die Central Bank of Ireland (CBI) ändert ihre Hypothekenmaßnahmen, um sogenannte „Eigenheim-Überbrückungskredite“ von der Kredit-Einkommens-Grenze (LTI) zu befreien.

Diese Kredite ermöglichen es bestehenden Eigenheimbesitzern, eine neue Immobilie zu erwerben, bevor sie ihre alte verkauft haben.

Die Rückzahlung dieser Überbrückungskredite ist an den Erlös aus dem Verkauf der ursprünglichen Immobilie gekoppelt, wodurch eine LTI-Beschränkung, die primär die Erschwinglichkeit fördern soll, weniger relevant ist.

Stattdessen wird die Beleihungsgrenze (LTV) als wichtiger erachtet, um das Risiko negativer Eigenkapitalentwicklung zu mindern.

Ein „Eigenheim-Überbrückungskredit“ ist definiert als ein Darlehen mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten, das keine Kapitalrückzahlung während seiner Laufzeit erfordert.

Die LTV-Grenze für Erst- und Zweitkäufer (FTB/SSB) bleibt für diese Kredite bestehen.

Marktentwicklung erfordert Flexibilität

Die Wiedereinführung von Überbrückungsfinanzierungsprodukten im irischen Hypothekenmarkt hat die CBI zu einer Überprüfung veranlasst.

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Marktbeobachtung wurde die Relevanz der bestehenden Maßnahmen für diese Produkte bewertet.

Die Anpassung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit der Kreditvergabestandards zu gewährleisten und gleichzeitig die Funktionsweise des Marktes zu optimieren.

Die CBI hat sich hierzu mit Branchenvertretern und zivilgesellschaftlichen Akteuren ausgetauscht.

Die Änderungen sollen sicherstellen, dass die Maßnahmen ihr Ziel weiterhin erfüllen und sich an die Marktentwicklung anpassen.

Überbrückungskredite für Investitionszwecke (Buy-to-Let) sind von der Änderung nicht betroffen, da für sie bereits eine LTV-Grenze, aber keine LTI-Grenze gilt.

Gezielte Korrektur mit geringem Risiko

Diese gezielte Anpassung der Hypothekenmaßnahmen ist ein pragmatischer Schritt, der die Realität des sich entwickelnden Immobilienmarktes in Irland anerkennt.

Sie beseitigt eine unnötige Hürde für Eigenheimbesitzer, die umziehen möchten, ohne die übergeordneten Ziele der Finanzstabilität zu gefährden.

Die fortgesetzte Anwendung der LTV-Grenze und die angekündigte Überwachung durch die CBI minimieren die Risiken und zeigen einen ausgewogenen Ansatz.