Coinbase Ireland akzeptiert 3.252.618 Euro Geldbuße
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Coinbase Ireland akzeptiert 3.252.618 Euro Geldbuße

Wegen Mängeln beim Schutz von Kundengeldern verhängt die irische Zentralbank (CBI) eine Rüge und 3.252.618 Euro Geldbuße gegen Coinbase Ireland. Der am 22. Oktober 2026 veröffentlichte Vergleich bedarf der Bestätigung durch den irischen Hohen Gerichtshof.

Kundengelder über Jahre unzureichend geschützt

Coinbase Ireland Limited (CBIE) räumt vier Verstöße gegen die E-Geld-Vorschriften ein.

Sie betreffen Auslagerungen, die Vermischung und unzureichende Sicherung von Kundengeldern sowie unterlassene Änderungsmeldungen zwischen 1. November 2020 und 19. August 2025.

Die Geldbuße sinkt durch 30 Prozent Vergleichsrabatt von 4.646.597 auf 3.252.618 Euro.

Fehlerhafte Daten führten mindestens vom 1. Januar 2023 bis 27. Juni 2024 täglich zu Fehlbeträgen auf dem Sicherungskonto.

Die Höchstbeträge erreichten 2023 3,4 Mio. Euro und 2024 5,2 Mio. Euro.

Durchschnittlich fehlten 0,54 Prozent der Sicherungspflichten, die 2023 im Mittel 323 Mio. Euro und 2024 470 Mio. Euro betrugen.

Auch Gelder von 30 institutionellen Kunden flossen über Konten von Coinbase Inc.

Auslagerung ohne ausreichende lokale Kontrolle

CBIE ließ Coinbase Inc. zentrale Sicherungsfunktionen ohne ausreichende lokale Expertise überwachen.

Erst am 16. Dezember 2024 ernannte CBIE einen Verantwortlichen.

Die CBI bewertet diesen Verstoß als leichtfertig, die übrigen drei als fahrlässig.

Unzureichend umgesetzte Auflagen vom Juli 2022 und März 2023 erhöhten die Basisbuße von 4.425.330 Euro um 5 Prozent beziehungsweise 221.267 Euro.

Nach einer Prüfung ab Mai 2024 folgten weitere Auflagen im Januar 2025.

Deren externe Überprüfung endete Anfang 2026; die CBI schloss das Maßnahmenprogramm im Juni 2026.

Insolvenzschutz stand nicht durchgehend bereit

Laut CBI gibt es keine Belege für tatsächlich eingetretene Kundenschäden.

Bei einer Insolvenz hätten Kunden ihre Gelder jedoch nicht unbedingt vollständig und zeitnah zurückerhalten.

Die Behörde betont, dass eine Auslagerung die Verantwortung des regulierten Instituts nicht aufhebt.

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