Neun Krypto-Akteure für russischen Finanzmarkt zugelassen
CBR News

Neun Krypto-Akteure für russischen Finanzmarkt zugelassen

Die russische Zentralbank nimmt erstmals fünf digitale Verwahrstellen sowie vier Krypto-Handelsplätze in offizielle Register auf. Die Zulassungen basieren auf Übergangsbestimmungen des seit 1. September 2026 geltenden Digitalwährungsgesetzes.

Fünf Verwahrer und vier Handelsplätze zugelassen

Mit dem Eintrag in die offiziellen Register erhalten die insgesamt neun Institute Marktzugang.

Fünf Organisationen wurden als digitale Verwahrstellen erfasst, vier weitere als Betreiber von Tauschaktivitäten für digitale Währungen.

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der Übergangsregeln zum Gesetz über digitale Währungen und digitale Rechte, das am 1. September 2026 in Kraft getreten ist.

Ab dem Registrierungsdatum müssen die Institute verbindliche Vorgaben für die Abwicklung sowie die Erfassung von Transaktionen einhalten.

Zudem gilt eine Frist bis zum 1. September 2027, um sämtliche Geschäftsaktivitäten vollständig an den gesetzlichen Rahmen anzupassen.

Verwahrung und Eigenhandel im regulierten Rahmen

Die zugelassenen Verwahrstellen dürfen digitale Währungen und Rechte verbuchen, übertragen sowie Kunden den Zugang zu Identifikatoren von Speicheradressen gewähren.

Krypto-Börsen ist es gestattet, digitale Währungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung außerhalb des organisierten Handels zu kaufen und zu verkaufen.

Die Registrierung markiert den operativen Start einer regulierten Infrastruktur für digitale Vermögenswerte im Land.

Regulierung statt Totalverbot

Moskau holt den Kryptosektor gezielt unter staatliche Aufsicht, statt auf ein Totalverbot zu setzen.

Die einjährige Übergangsfrist verschafft Plattformen Zeit, birgt aber spürbare Kontrollrisiken.

Für institutionelle Akteure endet damit zumindest die Phase rechtlicher Grauzonen.

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