Devisen-Abhebebeschränkungen bis März 2027 verlängert
CBR Press

Devisen-Ab­he­be­be­schrän­kun­gen bis März 2027 verlängert

Die russische Zentralbank verlängert die Beschränkungen für Bargeldabhebungen in Fremdwährungen um sechs Monate bis zum 9. März 2027. Grund sind die westlichen Sanktionen, die russischen Banken den Erwerb von Devisenbargeld untersagen.

10.000-Dollar-Grenze für Privatpersonen

Privatpersonen mit Fremdwährungskonten, die vor dem 9. März 2022 eröffnet wurden, dürfen weiterhin höchstens 10.000 US-Dollar oder den Gegenwert in Euro abheben, sofern dieses Kontingent noch nicht ausgeschöpft wurde.

Beträge darüber hinaus werden ausschließlich in Rubel ausgezahlt.

Für Guthaben, die vor dem 9. September 2022 eingegangen sind, gilt bei der Rubelauszahlung mindestens der offizielle Wechselkurs der Notenbank.

Spätere Einzahlungen werden zum aktuellen Kurs der jeweiligen Geschäftsbank umgerechnet.

Zudem bleibt das Verbot für Banken in Kraft, Gebühren für Devisenauszahlungen zu erheben.

Auch Auszahlungen aus Überweisungen ohne Kontoeröffnung sowie aus E-Wallets erfolgen nur in Rubel zum Zentralbankkurs.

Devisensperre für westliche Währungen

Für juristische Personen gelten ebenfalls strikte Vorgaben.

Ausländischen Unternehmen ist die Barabhebung von US-Dollar, Euro, britischen Pfund und japanischen Yen bis zum 9. März 2027 vollständig untersagt.

Inländische Unternehmen dürfen diese Währungen in den kommenden sechs Monaten nur abheben, um gesetzlich geregelte Dienstreisekosten zu decken.

Für alle anderen Fremdwährungen greifen keine Einschränkungen, sofern die Transaktionen den russischen Rechtsvorschriften entsprechen.

Isolation als Dauerzustand

Die Verlängerung zementiert die dauerhafte Isolation des russischen Finanzsystems.

Ohne Zugang zu westlichen Banknoten bleibt der Notenbank keine andere Wahl als die Mangelverwaltung.

Eine Normalisierung des Devisenverkehrs rückt damit in noch weitere Ferne.

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