Klage gegen Blockade russischer Gerichtsurteile
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Klage gegen Blockade russischer Gerichtsurteile

Am 15. September 2026 hat die Bank of Russia beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen eine neue EU-Ratsverordnung erhoben. Die Notenbank wehrt sich gegen Bestimmungen, die EU-Gerichten die Blockade russischer Urteilsvollstreckungen in Drittstaaten erlauben.

Angriff auf Artikel 1 Absatz 28

Die Klage der russischen Zentralbank richtet sich gezielt gegen Artikel 1 Absatz 28 der EU-Ratsverordnung 2026/1848 vom 23. Juli 2026.

Die Vorschrift etabliert einen Mechanismus, über den Gerichte der EU-Mitgliedstaaten russischen Personen und Institutionen untersagen dürfen, Urteile russischer Gerichte in beliebigen Jurisdiktionen vollstrecken zu lassen.

Bei Verstößen gegen diese Verbote sieht die Verordnung finanzielle Sanktionen vor.

Die Notenbank rügt diesen Schritt als unverhältnismäßige Beschneidung ihrer Rechte außerhalb der EU.

Zudem verstoße die extraterritoriale Reichweite der Maßnahme gegen grundlegende Rechtsprinzipien wie den Zugang zu Gerichten und die souveräne Staatenimmunität.

Der belgische Schauplatz um Euroclear

Hintergrund des juristischen Schritts ist ein anhaltendes Verfahren in Belgien.

Die Bank of Russia sieht in der EU-Regelung den direkten Versuch, in das dortige Gerichtsverfahren einzugreifen und die Durchsetzung eines Urteils des Moskauer Schiedsgerichts im Verfahren А40-345157/2025 gegen den Abwickler Euroclear zu verhindern.

Moskau behält sich ausdrücklich sämtliche Gegenansprüche, Rechtsmittel und Verteidigungsrechte bezüglich der EU-Verordnung sowie aller weiteren Vermögensmaßnahmen vor.

Rechtliches Säbelrasseln in Luxemburg

Moskaus Klage vor dem EU-Gericht ist ein gezieltes Störmanöver im Dauerkonflikt um sanktionierte Vermögenswerte.

Rechtlich dürften die Erfolgsaussichten gegen den EU-Sanktionsrahmen zwar minimal sein.

Dennoch zwingt der Vorstoß europäische Institutionen und Verwahrstellen wie Euroclear zu langwieriger Verteidigung.

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