Margin-Trading mit Kryptowährungen erhält feste Regeln
Die russische Zentralbank führt klare Vorgaben für den Wertpapier- und Kryptohandel auf Einschussbasis ein. Ein veröffentlichter Verordnungsentwurf regelt künftig, unter welchen Bedingungen Broker und Anleger Kryptowährungen sowie digitale Rechte als Sicherheitsleistung nutzen dürfen.
Sicherheiten und Schutzgrenzen für Anleger
Der Entwurf zur Regulierungsfolgenabschätzung legt fest, dass sowohl qualifizierte als auch nicht-qualifizierte Investoren am Marge-Trading teilnehmen können.
Für nicht-qualifizierte Anleger gelten dabei spezifische Limits, die von der Notenbank separat festgelegt werden.
Das Werk regelt detailliert, wie Kryptowährungen und digitale Rechte als Sicherheit für gehebelte Geschäfte hinterlegt werden dürfen.
Zudem wird die Durchführung von Leerverkäufen auf dieser Basis systematisiert.
Broker müssen künftig strengere Vorgaben erfüllen, bevor sie ihren Kunden Derivate- und Hebelgeschäfte mit digitalen Vermögenswerten ermöglichen.
Die Überwachung betrifft den gesamten Handelszyklus.
Erweiterte Formeln gegen Notverkäufe
Die Regulierung passt auch die Berechnung der Risikodeckungsquoten für Broker an.
Bisher umfasste die Berechnung Formeln für Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen, Futures und Optionen.
Nun ergänzt die Aufsicht diese Liste gezielt um Kryptowährungen und digitale Rechte.
Die Kennzahlen spiegeln den Puffer eines Anlegerportfolios wider.
Sie bestimmen, in welchem Umfang Broker gehebelte Transaktionen durchführen dürfen und ab welcher Schwelle Positionen zwangsweise geschlossen werden, um Verluste zu begrenzen.
Standardisierung statt Wildwest
Die Integration von Krypto-Assets in etablierte Risikokennzahlen ist ein überfälliger Schritt zur Entschärfung hochspekulativer Marktsegmente.
Allerdings begrenzen die starren Vorgaben für Kleinanleger die Marktliquidität spürbar.
Für die Praxis schafft der Rahmen zwar Rechtssicherheit, verhindert aber gleichzeitig dynamische Innovationen.