Reformvorschlag verschärft Auflagen für Anleihetreuhänder
CBR Press

Reformvorschlag verschärft Auflagen für Anleihetreuhänder

Die Bank von Russland will den Schutz von Anleiheinvestoren reformieren: Ein Konsultationspapier sieht strengere Eignungskriterien für Gläubigervertreter sowie flexiblere Beschlussquoren bei Restrukturierungen vor. Rückmeldungen sind bis zum 15. September 2026 möglich.

Höhere Hürden für Gläu­bi­ger­ver­tre­ter

Das bestehende Modell für Anleihegläubigervertreter stammt aus einer über zehn Jahre alten Regulierung und greift laut Aufsicht zu kurz.

Bislang reichte eine dreijährige Marktaktivität aus, um als Vertreter zugelassen zu werden.

Künftig plant die Zentralbank verbindliche Mindestanforderungen an das Eigenkapital sowie strenge Prüfungen der geschäftlichen Reputation für Führungskräfte und Angestellte.

Firmen, die zwei Jahre lang inaktiv waren, werden aus dem offiziellen Register gestrichen.

Um gravierende Interessenkonflikte bei Schieflagen zu verhindern, dürfen mit dem Emittenten verflochtene Unternehmen künftig nicht mehr als Gläubigervertreter agieren.

Zudem soll die Pflicht zur Benennung eines Vertreters auf zusätzliche Emissionen ausgeweitet werden.

Absenkbare Quoren gegen Blockaden

Neben den Vertretern nimmt die Regulierungsinitiative die Gläubigerversammlungen ins Visier.

Bisher erfordern weitreichende Beschlüsse wie Umschuldungen eine Dreiviertelmehrheit aller Anleiheinhaber – ein Kriterium, das bei tausenden Kleinanlegern praktisch kaum erfüllbar ist.

Die Reform sieht daher die Einführung eines festen Präsenzquorums vor.

Sollte die erste Gläubigerversammlung beschlussunfähig bleiben, greift künftig ein Mechanismus zur schrittweisen Absenkung des Quorums, um handlungsfähig zu bleiben.

Schluss mit zahnlosen Papiertigern

Der Vorstoß schließt überfällige Lücken bei der Bewältigung von Emittentenpleiten.

Durch absenkbare Quoren werden Blockaden verhindert, während Scheintreuhänder endlich aus dem Markt gedrängt werden.

Für Investoren bedeutet dies deutlich mehr Rechtssicherheit bei künftigen Sanierungsfällen.

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