Aktienhändler nutzte Kundenorders für eigene Börsengeschäfte
Die Bank von Russland stellte am 21. Oktober 2026 fest, dass Vladimir Valerievich Naumov Insiderinformationen für Aktiengeschäfte an der Moskauer Börse missbrauchte. Sie ordnete an, vergleichbare Verstöße künftig zu unterlassen.
Kundenorders bewegten eigene Positionen
Vladimir Valerievich Naumov nutzte vom 16. Januar 2023 bis 29. März 2024 Insiderinformationen für Geschäfte mit mehreren Aktien an der Moskauer Börse.
Das ergab eine Untersuchung der Bank von Russland.
Als leitender Händler im Aktienhandel von IC VELES Capital LLC hatte er Zugang zu Kundenorders und war für deren Ausführung verantwortlich.
Über sein privates Brokerkonto handelte er unter Berücksichtigung der Handelsaktivität dieser Kunden.
Deren Transaktionen waren groß genug, um die Marktpreise der betroffenen Aktien zu verändern und den Marktwert seiner Positionen zu erhöhen.
Die Zentralbank wertet dies als Missbrauch von Informationen über Kundenorders und erteilte Naumov verbindliche Unterlassungsanordnungen.
Vertraulichkeit gehört zur Ausführung
Die Zentralbank stuft Naumovs Handlungen als Verstoß gegen das Verbot der Nutzung von Insiderinformationen nach Artikel 6 Absatz 1 Nummer 1 des Föderalen Gesetzes Nr. 224-FZ ein.
Sie fordert Emittenten und andere in Artikel 11 Absatz 1 genannte juristische Personen auf, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Dazu zählen Maßnahmen, um Insidermissbrauch zu verhindern, aufzudecken und zu unterbinden.
Informationen müssen geschützt und vertraulich behandelt werden, auch bei der beruflichen Ausführung von Kundenorders.
Kundenzugang ist kein Handelsrecht
Der Fall betrifft den Missbrauch beruflich zugänglicher Kundeninformationen für private Geschäfte.
Die Anordnung verpflichtet Naumov, vergleichbare Verstöße zu unterlassen.
Zugleich erinnert die Zentralbank an bestehende Schutzpflichten der betroffenen Unternehmen.