Krypto-Assets fließen künftig in Eigenkapitalberechnung ein
CBR Press

Krypto-Assets fließen künftig in Ei­gen­ka­pi­tal­be­rech­nung ein

Die russische Zentralbank verpflichtet professionelle Marktteilnehmer dazu, Kryptowährungen bei prudentiellen Kennzahlen einzurechnen. Ein neuer Verordnungsentwurf deckelt den anrechenbaren Krypto-Anteil am Eigenkapital auf maximal 25 Prozent.

Regulierte Verwahrung und strenge Obergrenzen

Der veröffentlichte Verordnungsentwurf der Bank von Russland legt fest, welche digitalen Vermögenswerte Finanzintermediäre für ihre Finanzresilienz anrechnen dürfen.

Die Regelung gilt für Broker, Treuhänder, Forex-Dealer sowie Krypto-Börsen und -Wechselstuben.

Zugelassen werden ausschließlich Kryptowährungen, die offiziell an Börsen gehandelt werden.

Zudem dürfen diese Instrumente höchstens 25 Prozent des Gesamtwerts aller bei der Berechnung berücksichtigten Vermögenswerte ausmachen.

Um Krypto-Bestände innerhalb dieser Obergrenze überhaupt anrechnen zu können, müssen Marktteilnehmer sie zwingend bei spezialisierten Krypto-Verwahrstellen registrieren lassen.

Die Aufsicht will damit sicherstellen, dass nur regulierte Titel das regulatorische Eigenkapital stützen.

Verlustpuffer gegen digitale Volatilität

Mit der Verordnung schafft die Notenbank erstmals einheitliche Verfahren zur Bewertung von Kredit- und Marktrisiken, die sich aus Krypto-Transaktionen ergeben.

Ziel der Regulierung ist es, das Eigenkapital der Finanzinstitute mit den tatsächlichen Risiken volatiler Digitalwerte zu unterlegen.

Durch die festgelegten Limits soll gewährleistet werden, dass die Akteure stets über ausreichende Finanzmittel verfügen, um potenzielle Verluste aus dem Krypto-Handel eigenständig auszugleichen.

Die Papiere sind derzeit im Rahmen einer Regulierungsinfolgenabschätzung zur Konsultation freigegeben.

Notwendige Dämpfung für Krypto-Risiken

Die Einbindung von Kryptos in die Kapitalquoten schafft überfällige Standards für ein riskantes Segment.

Das 25-Prozent-Limit bremst zwar exzessive Risiken, fordert aber eine funktionierende Verwahrinfrastruktur.

Für Finanzinstitute bedeutet der Verordnungsentwurf mehr Disziplin im Umgang mit digitalen Vermögenswerten.