Publikumsfonds dürfen breiter in russische Papiere investieren
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Publikumsfonds dürfen breiter in russische Papiere investieren

Die Bank of Russia erweitert das zulässige Anlagespektrum für Publikumsfonds. Fondsgesellschaften dürfen künftig in sämtliche russische Wertpapiere sowie Krypto-Derivate für qualifizierte Anleger investieren. Die Neuregelung gilt zehn Tage nach Veröffentlichung.

Freie Bahn für nicht notierte russische Papiere

Die russische Zentralbank erweitert die Liste der zulässigen Instrumente für Publikumsfonds.

Fondsmanager dürfen künftig Vermögenswerte von Kleinanlegern in sämtliche Aktien und Anleihen russischer Emittenten investieren, auch ohne Börsennotierung.

Zuvor war die Auswahl stark reglementiert: Erlaubt waren lediglich Anteile offener Fonds, Ersatzanleihen sowie Papiere zur Förderung von technologischer Souveränität und wirtschaftlichem Strukturwandel.

Ergänzend sind nun Fondsanteile für nicht-qualifizierte Anleger zugelassen, wobei der Gesamtanteil nicht notierter Vermögenswerte im Portfolio begrenzt bleibt.

Für Fonds qualifizierter Anleger öffnet die Notenbank zudem den Weg für bar abgewickelte Krypto-Derivate.

Strengere Klumpengrenzen mit Übergangsfrist

Parallel zur Portfolio-Öffnung verschärft die Zentralbank die Konzentrationslimits für Publikumsfonds.

Die Obergrenze von 10 Prozent galt bislang pro Einzelunternehmen, erstreckt sich künftig jedoch auf die gesamte Gruppe verbundener Unternehmen.

Diese Begrenzung tritt nach einem Jahr in Kraft.

Für die Anpassung bestehender Fonds an die neue Vermögensstruktur gewährt die Notenbank den Verwaltungsgesellschaften eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Die Verordnung wurde vom russischen Justizministerium registriert.

Inlandsfokus unter strikterer Kontrolle

Die Reform mobilisiert privates Kapital für den Binnenmarkt und erweitert das Anlagespektrum spürbar.

Gleichzeitig federt die neue Konzern-Obergrenze riskante Klumpenbildungen im geschlossenen Finanzsystem ab.

Für Fondsmanager bringt die Verordnung willkommene Flexibilität bei klar definierten Leitplanken.

Quelle: New investment rules for UIFs

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