Maximal zwei Kredite über 200 Prozent Effektivzins erlaubt
Mikrofinanzinstitute dürfen ab dem 1. Oktober 2026 keine neuen Konsumentenkredite mit über 200 Prozent Jahreszins mehr vergeben, wenn Kunden bereits zwei dieser Verträge halten. Die russische Zentralbank will so Umschuldungsspiralen stoppen.
Stoppsignal für die Schuldenspirale
Die neue Regulierung greift direkt in das Geschäftsmodell der Mikrofinanzierer ein.
Vergabestopp gilt für alle Verbraucherkredite mit einem effektiven Jahreszins von mehr als 200 Prozent, sobald beim Kunden bereits zwei entsprechende Verbindlichkeiten offen sind.
Nach Angaben der Bank von Russland hielt zum Ende des ersten Halbjahres 2026 rund ein Drittel der bestehenden MFO-Kunden mindestens zwei dieser Hochzinskredite.
Um künftig ein Darlehen mit über 200 Prozent Jahreszins zu erhalten, darf der Kreditnehmer nur noch einen einzigen solchen Vertrag bedienen.
Liegt der Effektivzins unter der 200-Prozent-Schwelle, bleibt die Kreditvergabe weiterhin möglich, sofern das Einkommen des Kunden nachweislich für den Schuldendienst ausreicht.
Verschärfung und Abkühlphase ab April 2027
Für das Frühjahr 2027 hat die Notenbank bereits die nächste Stufe der Beschränkungen angekündigt.
Ab dem 1. April 2027 plant die Bank von Russland eine drastische Absenkung der Zinsgrenze: MFOs dürfen dann nur noch maximal einen Kredit mit einem effektiven Jahreszins von über 100 Prozent an dieselbe Person vergeben.
Zusätzlich führt die Aufsicht eine verpflichtende Abkühlphase von mindestens drei Tagen ein.
Erst nach Ablauf dieser Frist zwischen der Tilgung eines Altkredits und einem Neuantrag darf ein weiteres Hochzinsdarlehen ausgegeben werden.
Schmerzhafter Schnitt für ein toxisches Modell
Die Begrenzung trifft das Geschäftsmodell aggressiver Kredithaie an einer verwundbaren Stelle.
Dass ein Drittel aller Kunden mehrere Wucherdarlehen gleichzeitig bedient, belegt das massive systemische Risiko im russischen Mikrofinanzsektor.
Erst die geplante Abkühlphase ab 2027 kappt das fatale Kettenleihen endgültig an der Wurzel.