Neue Listing-Regeln verpflichten zu Doppel-Ratings
Die russische Zentralbank überarbeitet die Zulassungsregeln für den organisierten Wertpapierhandel. Der Entwurf sieht unter anderem Mindestgrößen für Börsengänge, die Pflicht zu zwei unabhängigen Analystenbewertungen sowie Doppel-Ratings nach dem IPO vor.
Strenge Auflagen für den Börsengang
Der Entwurf der Notenbank knüpft die Anforderungen an den Anteil frei handelbarer Aktien künftig an die Höhe des Eigenkapitals eines Emittenten.
Wer einen Börsengang plant, muss künftig mindestens zwei unabhängige Analysten zur Ermittlung des fairen Unternehmenswerts heranziehen.
Nach erfolgtem Börsengang sind Emittenten zudem verpflichtet, Aktienratings von mindestens zwei Ratingagenturen einzuholen.
Die Notenbank greift damit auf in der Marktpraxis bewährte Verfahren zurück.
Ziel der Regulierung ist es, Transparenz zu erhöhen und den Anlegerschutz beim Handel an organisierten Märkten nachhaltig zu stärken.
Börsen müssen künftig Stammdaten und Zeitpläne für geplante Börsengänge auf ihren Websites veröffentlichen.
Standards für Aufsichtsräte und Transparenz
Neben den Vorgaben für Börsengänge formalisiert der Verordnungsentwurf auch Standards der Corporate Governance.
Das Regelwerk präzisiert Unabhängigkeitskriterien für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, legt die Mindestanzahl unabhängiger Direktoren fest und schreibt Pflichtausschüsse vor.
Ergänzend werden alle investorrelevanten Informationen gebündelt: Börsenbetreiber müssen Registrierungskarten für Emittenten und Wertpapiere sowie Kalender kommender Börsengänge bereitstellen.
Bürokratiehürde mit Schutzfunktion
Die Doppel-Rating-Pflicht verteuert Börsengänge für kleinere Unternehmen spürbar.
Doch in einem von Sanktionen und Unsicherheit geprägten Umfeld schützt genau diese Strenge die verbliebenen Anleger.
Für den Finanzplatz ist die Formalisierung bewährter Governance-Standards daher ein überfälliger Schritt.