Zahlungsbetrug: Banken und Dienstleister handeln
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Zahlungsbetrug: Banken und Dienstleister handeln

Eine DNB-Prüfung zeigt: Banken und Zahlungsdienstleister sind motiviert, aber ihr Betrugsmanagement ist oft nur operativ. Sie ergreifen Maßnahmen gegen den zunehmenden Zahlungsbetrug, der sich in verschiedenen Formen manifestiert.

Operativ, aber wenig strategisch

Eine explorative Untersuchung der De Nederlandsche Bank (DNB) Anfang 2026 zeigt, dass Banken und Zahlungsdienstleister dem Zahlungsbetrug hohe Aufmerksamkeit schenken.

Alle sieben untersuchten Institute verfügen über engagierte Teams und sind motiviert, Opfer zu schützen und Täter zu identifizieren.

Auffällig ist jedoch, dass das Betrugsmanagement überwiegend auf operativer Ebene organisiert ist.

Entscheidungen werden oft ad-hoc getroffen, anstatt klare, fundierte strategische Ziele zu formulieren und Aktivitäten entsprechend zu steuern.

Nur eine Institution verfolgt strategische Ziele, die nachweislich zur Betrugsreduzierung beitragen.

Die DNB wird die Stärken und Schwächen individuell mit den Instituten besprechen und in die reguläre Aufsicht integrieren.

Neue Regeln und unterschiedliche Rollen

Zahlungsbetrug beginnt oft mit Täuschung und wird erst beim Geldtransfer sichtbar, etwa bei WhatsApp- oder Anlagebetrug.

Banken verhindern Betrug durch die Erkennung potenziell betrügerischer Transaktionen, setzen Tageslimits und Wartezeiten bei Limitänderungen.

Sie warnen vor Hochrisikozahlungen und führen Kampagnen durch.

Die neue europäische Gesetzgebung (PSR/PSD3) verpflichtet Banken unter bestimmten Bedingungen zur Entschädigung von Verbrauchern bei Bank-Helpdesk-Betrug.

Zahlungsdienstleister ermöglichen Zahlungen in Online-Shops und können bei strittigen Zahlungen Rückerstattungen anbieten.

Sie prüfen Kunden sorgfältig und überwachen Rückerstattungsanfragen.

Gut gemeint, aber nicht genug

Die DNB-Prüfung bestätigt das Engagement der Institute, offenbart aber auch eine strategische Lücke im Betrugsmanagement.

Eine rein operative Herangehensweise wird dem wachsenden und sich ständig wandelnden Problem des Zahlungsbetrugs nicht gerecht.

Ohne klare, übergeordnete Ziele bleiben die Maßnahmen Stückwerk und die Schutzwirkung für Verbraucher potenziell unzureichend.