Leitfaden für Lizenzanträge von Zahlungsdienstleistern überarbeitet
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Leitfaden für Lizenzanträge von Zahlungsdienstleistern überarbeitet

Die DNB hat die Erläuterungen zum Lizenzantragsformular für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute überarbeitet. Die Neuerungen präzisieren das zweiphasige Lizenzierungsverfahren und die Anforderungen zur Sicherung von Kundengeldern.

Zwei Phasen für mehr Klarheit

Die DNB strukturiert das Lizenzierungsverfahren für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute neu in zwei Phasen.

Phase 1 konzentriert sich auf die Vollständigkeit des Antrags: Hier prüft die Aufsichtsbehörde, ob alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden.

Eine unvollständige Einreichung kann zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen.

Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser ersten Phase beginnt Phase 2, die die inhaltliche Bewertung umfasst.

Dabei werden Aspekte wie die Organisationsstruktur, die Geschäftsabläufe, die Governance und insbesondere die Maßnahmen zur Sicherung von Kundengeldern detailliert geprüft.

Die DNB betont, dass nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden, um den Prozess effizient zu halten und unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Antragstellern wird dringend geraten, die Erläuterungen sorgfältig zu konsultieren.

Kundengelder sicher verwahren

Ein zentraler Aspekt der Lizenzierung ist die Sicherung von Kundengeldern, die strikt von den Eigenmitteln des Instituts getrennt bleiben müssen.

Antragsteller können hierfür zwischen drei Methoden wählen: einer Treuhandstiftung (Methode 1), einem segregierten Vermögenskonto (Methode 2) oder einer Versicherungsgarantie (Methode 3).

Die überarbeiteten Erläuterungen präzisieren nun die einzureichenden Dokumente, insbesondere für Methode 1 und 2. Häufig fehlten hier Nachweise über ein bereits eröffnetes Bankkonto.

Künftig ist für diese Methoden entweder der Nachweis eines eröffneten Bankkontos oder eine von der Bank unterzeichnete Bestätigung ("commitment letter") erforderlich.

Diese muss bestätigen, dass das Kundenannahmeverfahren abgeschlossen und das Konto eröffnet und bis zur Lizenzerteilung gesperrt oder eingefroren ist.

Dies soll Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen vermeiden.

Pflichtübung mit Fallstricken

Die Überarbeitung der Erläuterungen ist eine notwendige Anpassung, um den Lizenzierungsprozess transparenter zu gestalten und häufige Fehler zu vermeiden.

Für Antragsteller bedeutet dies eine klarere Roadmap, erfordert aber auch erhöhte Sorgfalt bei der Einreichung.

Die DNB setzt damit auf Effizienz und Compliance, um die Qualität der Anträge zu verbessern.