Bewerbungsfrist für ESA-Beschwerdeausschuss bis 8. Juni
Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung für Mitglieder des Beschwerdeausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) gestartet. Bewerbungen für die Reserve-Liste sind bis zum 8. Juni 2026 einzureichen.
Reserve-Liste für fünf Jahre
Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung zur Besetzung von Mitgliedern des Beschwerdeausschusses der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – die ESAs) veröffentlicht.
Ziel ist die Erstellung einer Reserve-Liste qualifizierter Kandidaten für künftige Vakanzen.
Diese Liste bleibt ab ihrer Annahme für fünf Jahre gültig.
Die Aufnahme in die Reserve-Liste garantiert keine Ernennung.
Bei einer Vakanz wählen die Verwaltungsräte der jeweiligen ESAs, nach Konsultation ihrer Aufsichtsräte, einen Kandidaten aus der Liste aus.
Nominierte können auch vom Europäischen Parlament zu einer Anhörung eingeladen werden.
Weitere Details zu den Anforderungen und Fristen sind im Amtsblatt der Europäischen Union verfügbar.
Unabhängige Instanz für Beschwerden
Der Beschwerdeausschuss ist ein gemeinsames Organ der ESAs, das durch deren Gründungsverordnungen geschaffen wurde.
Seine Aufgabe ist der Schutz der Rechte von Parteien, die von Entscheidungen der ESAs betroffen sind.
Obwohl das Sekretariat von den ESAs unterstützt wird, agiert der Ausschuss vollständig unabhängig und unparteiisch.
Er ist gemäß Artikel 60 der ESA-Verordnungen für die Entscheidung über Beschwerden gegen bestimmte Beschlüsse der ESAs zuständig.