Bedeutende Kryptotoken unterliegen jährlicher Prüfung
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Bedeutende Kryptotoken unterliegen jährlicher Prüfung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) regelt mit Beschluss vom 17. September 2024 die Einstufung bedeutender Kryptotoken nach MiCAR. Er legt Prüfzyklen, Meldefristen und den Übergang von Aufsichtsbefugnissen fest.

Jährliche Prüfung, halbjährliche Daten

Der von José Manuel Campa unterzeichnete Beschluss EBA/DC/558 betrifft vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token.

Die EBA prüft deren Bedeutung regulär einmal jährlich; zusätzliche Prüfungen sind etwa bei raschem Wachstum der Halterzahl oder Vermögenswertreserve möglich.

Nationale Behörden liefern Daten für den 1. Januar bis 30. Juni und den 1. Juli bis 31. Dezember.

Abgabetermine sind jährlich der 11. März und der 11. September.

Daneben können Emittenten eine freiwillige Einstufung beantragen; dabei ist darzulegen, dass mindestens drei Bedeutungskriterien voraussichtlich erfüllt werden.

Fehlende Antragsdaten sind binnen zehn Arbeitstagen nachzureichen.

Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Aufsichtswechsel mit festen Fristen

Die EBA beteiligt ihren Krypto-Ausschuss, gegebenenfalls das Aufsichtskollegium, Emittenten, nationale Behörden sowie die Europäische Zentralbank (EZB) und weitere betroffene Zentralbanken.

Für die Übergabeakte gilt nach formeller Anforderung eine Frist von sieben Arbeitstagen.

Daten zur Einrichtung der Aufsichtskollegien müssen binnen zehn Kalendertagen nach Mitteilung der endgültigen Einstufung vorliegen.

Betroffene können Anhörung und Akteneinsicht beantragen; Beschwerden gegen die Einstufung sind binnen drei Monaten einzureichen.

Verfahren ist kein Ein­zel­fall­ent­scheid

Der Dokumenttitel nennt USDC als ersten bedeutenden E-Geld-Token der EU.

Der übermittelte Volltext enthält jedoch einen allgemeinen Verfahrensbeschluss von 2024, keine USDC-Einstufung.

Belegt sind damit die Verfahrensregeln, nicht die im Titel genannte Einzelentscheidung.

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