Staffelung für operationelle Risikoregeln ab 750 Millionen Euro
EBA Press

Staffelung für operationelle Risikoregeln ab 750 Millionen Euro

Die EBA hat einen Konsultationsentwurf für technische Regulierungsstandards zum Management operationeller Risiken vorgelegt. Die Vorschriften differenzieren die Anforderungen entlang eines Schwellenwerts von 750 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2026.

Zwei-Klassen-Regime an der 750-Millionen-Grenze

Der Entwurf der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konkretisiert die Pflichten aus Artikel 323 der EU-Eigenkapitalverordnung.

Kern des Rahmenwerks ist eine Dreiteilung in Governance, Risikomanagementprozess und Bewertungssystem.

Für Institute mit einem Geschäftsindikator ab 750 Millionen Euro gelten strenge Auflagen: Sie müssen ihr Rahmenwerk jährlich überprüfen, Risikoappetite in quantitative Limite übersetzen und vierteljährlich an das Leitungsorgan berichten.

Zudem müssen sie relevante Verlustdaten unter 20.000 Euro erfassen und eine standardisierte Taxonomie nutzen.

Für kleinere Häuser unterhalb der Schwelle reicht eine zweijährliche Überprüfung, ein vereinfachter Indikator und ein jährlicher Bericht.

DORA-Verzahnung und strikte Funktionstrennung

Die Standards schreiben eine unabhängige Risikomanagementfunktion in der zweiten Verteidigungslinie vor, die vom operativen Geschäft getrennt agiert und von der internen Revision im dritten Glied geprüft wird.

Um Doppelaufwand zu vermeiden, verzahnt die EBA die Vorgaben mit der DORA-Verordnung für digitale operationelle Resilienz: Institute dürfen etablierte IKT-Risikoprozesse direkt anrechnen.

Neben historischen Verlusten müssen auch zukunftsgerichtete Szenarioanalysen und ESG-Risiken einfließen.

Pragmatischer Schnitt mit Datenrisiko

Die 750-Millionen-Euro-Schwelle schützt kleinere Häuser pragmatisch vor unverhältnismäßiger Bürokratie.

Gleichzeitig droht die Erfassung von Miniverlusten unter 20.000 Euro bei Großbanken zum administrativen Datenfriedhof zu werden.

Immerhin verhindert die DORA-Koppelung teure Doppelstrukturen.

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