Neuer Melderahmen für ISDA-SIMM-Validierung konsultiert
Die EBA hat ein Konsultationspapier zu Meldeanforderungen für das ISDA-Standard-Initial-Margin-Modell veröffentlicht. Der Vorschlag regelt die regelmäßige Datenübermittlung zur Validierung und Überwachung von Ersteinschussmodellen unter EMIR 3. Rückmeldungen sind bis 2. November 2026 möglich.
Proportionalität schützt kleinere Akteure
Die neuen Meldepflichten basieren auf der zentralen Validierungsfunktion, die der EBA durch EMIR 3 übertragen wurde.
Betroffen sind Finanz- und Nichtfinanz-Gegenparteien, die das ISDA-SIMM-Modell für nicht zentral geräumte OTC-Derivate nutzen.
Zur Begrenzung des Aufwands führt die EBA ein gestaffeltes System ein: Institute mit signifikanten OTC-Aktivitäten – definiert über einen Gruppen-AANA von mindestens 750 Milliarden Euro sowie individuelle Schwellenwerte – müssen umfassende Daten vierteljährlich einreichen.
Dies umfasst Übersichten zu Margin-Disputen, Modellanpassungen, Nichtnutzung sowie Backtesting-Ergebnissen.
Kleinere Marktteilnehmer melden lediglich Basisdaten und Gebühreninformationen einmal jährlich.
Einheitliche Aufsicht statt Fragmentierung
Mit EMIR 3 stärkt der Gesetzgeber die Aufsicht über standardisierte Pro-forma-Modelle zur Berechnung von Ersteinschüssen.
Da Schwächen in solch weit verbreiteten Modellen systemische Risiken bergen, fordert die Regulierung eine zentrale Überprüfung.
Die gesammelten Daten dienen nicht nur der EBA für ihre jährliche Gebührenberechnung und Modellvalidierung, sondern werden auch mit nationalen Aufsichtsbehörden geteilt.
Erste Meldeberichte sollen nach finaler Beschlussfassung im ersten Quartal 2028 für den Stichtag Dezember 2027 eingereicht werden.
Bürokratie für die Systemstabilität
Die EBA schließt damit eine kritische Lücke in der Aufsicht über Derivatemärkte.
Für Großbanken entsteht zwar erheblicher operativer Mehraufwand bei der Datenaufbereitung.
Angesichts der enormen Klumpenrisiken von ISDA SIMM ist diese strenge Kontrolle jedoch unverzichtbar.