Neue Standards für gemeinsame Kapital- und Liquiditätsbeschlüsse
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konsultiert überarbeitete technische Standards für gemeinsame Aufsichtsbeschlüsse zu Kapital und Liquidität. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 4. Januar 2027.
Einheitlicher Risikobericht statt Doppelarbeit
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde schlägt gezielte Änderungen an den Durchführungsstandards (ITS) für gemeinsame Beschlüsse nach Artikel 113 der Eigenkapitalrichtlinie vor.
Kernstück der Reform ist die Einführung eines einheitlichen, reduzierten und integrierten Risikobewertungsberichts, der bisherige Vorlagen zusammenführt und vereinfacht.
Zudem wird der Anwendungsbereich der gemeinsamen Beschlüsse erweitert: Künftig werden auch die Säule-2-Kapitalempfehlungen (Pillar 2 Guidance) sowie die auf die Verschuldungsquote bezogenen Säule-2-Anforderungen und -Empfehlungen verbindlich einbezogen.
Qualitative Aufsichtsmaßnahmen sollen ebenfalls klarer im Prozess der Aufsichtskollegien verankert werden.
Zehn Jahre Kollegienpraxis als Grundlage
Die Überarbeitung ersetzt die seit 2014 geltenden Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 710/2014 und stützt sich auf über zehn Jahre Praxiserfahrung in Aufsichtskollegien.
Der Vorschlag setzt die Empfehlung 2.4 des EBA-Effizienzberichts vom 1. Oktober 2025 um und gleicht die Prozesse mit CRD V sowie den aktuellen SREP-Leitlinien ab.
Vor dem Ende der Konsultationsfrist hält die EBA am 10. November 2026 eine virtuelle öffentliche Anhörung ab.
Längst überfällige Bereinigung der Aufsichtsroutine
Die Bündelung zersplitterter Vorlagen zu einem einheitlichen Risikobericht beseitigt unnötige Doppelarbeit.
Mit der Einbindung von Säule-2-Empfehlungen und Verschuldungsquoten gewinnt der Prozess spürbar an Schärfe.
Für grenzüberschreitende Banken bedeutet das mehr Klarheit, auch wenn der bürokratische Grundaufwand hoch bleibt.