30-Milliarden-Schwelle für Wertpapierfirmen wird präzisiert
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde konsultiert drei überarbeitete technische Standards zur Einstufung großer Wertpapierfirmen als Kreditinstitute ab einer Schwelle von 30 Milliarden Euro Bilanzsumme. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 25. November 2026.
Klarheit an der 30-Milliarden-Schwelle
Übersteigt die Bilanzsumme eines Wertpapierhauses 30 Milliarden Euro, verlangt die europäische Eigenkapitalrichtlinie (CRD) zwingend eine Banklizenz anstelle der bisherigen MiFID-Zulassung.
Die nun vorgelegten Regulierungsstandards der EBA definieren präzise, wie Vermögenswerte auf Einzel- sowie Gruppenebene für diese Berechnung aggregiert werden müssen.
Ergänzend regeln die Vorgaben die Meldepflichten für Institute, deren Bilanzsumme bereits 5 Milliarden Euro übersteigt.
Erstmals legt die Aufsicht zudem detaillierte Kriterien fest, anhand derer nationale Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen.
Erhält eine Wertpapierfirma einen solchen Waiver, kann sie ihren Geschäftsbetrieb trotz Überschreiten der Schwelle unter dem vertrauten MiFID-Regime fortführen.
Harmonisierung nach CRD-Reform
Die Überarbeitung folgt den Reformen der Eigenkapitalrichtlinie aus dem Jahr 2024, welche den Kreis der einzubeziehenden Unternehmen schärften.
Rechtliche Grundlage bilden die Artikel 8a der CRD sowie Artikel 55 der Wertpapierfirmen-Verordnung (IFR).
Neben der schriftlichen Konsultation bis zum 25. November 2026 plant die Behörde am 30. September 2026 eine virtuelle Anhörung für Marktteilnehmer.
Die Registrierung hierfür endet am 25. September 2026.
Aufsicht mit Augenmaß
Die Klarstellung zur Bilanzberechnung schließt endlich regulatorische Schlupflöcher für systemisch relevante Broker.
Entscheidend ist jedoch das neue Regelwerk für Ausnahmegenehmigungen, das den nationalen Behörden notwendige Flexibilität sichert.
Gelingt dieser Spagat, verhindert Brüssel unnötige Bürokratie, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.