Vier Konsultationsfristen verlängern sich bis 26. Oktober
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Vier Kon­sul­ta­ti­ons­fris­ten verlängern sich bis 26. Oktober

Bis 26. Oktober 2026 verlängert die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vier Konsultationsfristen. Anlass ist die vorübergehende Abschaltung ihrer Website für Sicherheitsupdates am 21. und 22. Oktober.

Si­cher­heits­up­dates nach Warnung von CERT-EU

CERT-EU, der Cybersicherheitsdienst für EU-Institutionen, -Einrichtungen und -Agenturen, warnte am 21. Oktober 2026 vor zwei kritischen Sicherheitslücken.

Betroffen war Software, die zahlreiche Websites einschließlich der EBA-Seite nutzen.

Die EBA nahm ihre Website vorsorglich am Mittwoch, 21. Oktober, um 13:00 Uhr MESZ vom Netz und spielte Sicherheitsupdates ein.

Seit Donnerstag, 22. Oktober, um 14:00 Uhr MESZ ist die Seite wieder verfügbar.

Die Behörde stellte keinen Sicherheitsverstoß fest; keine Daten wurden kompromittiert.

Am 22. Oktober teilte sie die Fristverlängerungen mit und entschuldigte sich für Unannehmlichkeiten.

Pressekontakt ist Franca Rosa Congiu, press@eba.europa.eu, Telefon +33 1 86 52 7052.

Vier Verfahren erhalten mehr Zeit

Die Verlängerung betrifft Leitlinien zur Anlage verfügbarer Finanzmittel (EBA/CP/2026/12), technische Durchführungsstandards zum Informationsaustausch (EBA/CP/2026/14) sowie technische Durchführungsstandards zu Einlegerinformationen (EBA/CP/2026/13).

Hinzu kommt die Methodik zur Festsetzung von Geldbußen nach MiCA (EBA/CP/2026/02/10).

Stellungnahmen sind bis 26. Oktober 2026 über die jeweiligen Konsultationsseiten der EBA einzureichen.

Die zusätzliche Zeit soll den Beteiligten trotz des Website-Ausfalls ausreichend Gelegenheit zur Antwort geben.

Mehr Zeit für Stellungnahmen

Die Fristverlängerung gleicht die vorübergehend fehlende Erreichbarkeit der Konsultationsseiten aus.

Für alle vier Verfahren nennt die EBA denselben Abgabetermin.

Die Behörde begründet die Abschaltung mit Vorsorge, nicht mit einem festgestellten Datenabfluss.

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