EBA gibt Leitlinien für IFRS 18-Umsetzung in FINREP
EBA Press Read in English

EBA gibt Leitlinien für IFRS 18-Umsetzung in FINREP

Die EBA hat eine Stellungnahme zur Umsetzung von IFRS 18 in der aufsichtsrechtlichen Finanzberichterstattung (FINREP) veröffentlicht. Sie bietet Banken eine Übergangsregelung, um Inkonsistenzen zwischen Januar und September 2027 zu vermeiden.

Brücke zwischen IFRS 18 und FINREP

IFRS 18, der neue Standard für die Darstellung und Offenlegung in Finanzberichten, ersetzt IAS 1 und wurde im Februar 2026 von der EU gebilligt.

Ab dem 1. Januar 2027 ist IFRS 18 für die öffentlichen Abschlüsse der Institute verpflichtend.

Die EBA hat Entwürfe für Implementing Technical Standards (ITS) entwickelt, die IFRS 18 in die FINREP-Berichterstattung integrieren.

Diese überarbeiteten ITS werden voraussichtlich Ende September 2027 in Kraft treten.

Dies schafft einen Übergangszeitraum von Januar bis September 2027, in dem IFRS 18 für externe Berichte gilt, die angepassten FINREP-Vorlagen jedoch noch nicht verbindlich sind.

Um Inkonsistenzen zu vermeiden und den Aufwand für die Institute zu reduzieren, rät die EBA den zuständigen Behörden (CAs), den Banken die Nutzung der überarbeiteten FINREP-Vorlagen während dieser Übergangsphase zu gestatten.

Diese Empfehlung soll die Konsistenz zwischen der externen und aufsichtsrechtlichen Berichterstattung gewährleisten und potenzielle Belastungen für die Institute minimieren.

Flexibilität für Banken, weniger Bürokratie

Die überarbeiteten FINREP-Vorlagen enthalten alle relevanten Datenpunkte für Gewinn- und Verlustrechnungen gemäß IFRS 18, zusammen mit aktualisierten Anweisungen.

Die zugehörigen IT-Lösungen, einschließlich des Datenpunktmodells und der XBRL-Taxonomien, sind Teil des technischen Pakets für Version 4.4 (Phase 1) des aufsichtsrechtlichen Berichtsrahmens.

Dieses Paket wird voraussichtlich bis September 2026 veröffentlicht.

Während des Übergangszeitraums haben Institute die Option, die relevanten FINREP-Vorlagen entweder nach dem aktuellen Rechnungslegungsrahmen (IAS 1) oder dem neuen Standard (IFRS 18) zu melden.

Die zuständigen Behörden sollen die Institute bei der Nutzung dieser Option begleiten, um eine konsistente und fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten.

Diese Maßnahme steht im Einklang mit den Bemühungen der EBA, die Berichtskosten durch eine Vereinfachung und Straffung des Rahmens zu senken, wie es auch im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024 vorgesehen ist.