Aufsicht setzt Nachprüfungen zum Handelsbuch aus
EBA Press

Aufsicht setzt Nachprüfungen zum Handelsbuch aus

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) empfiehlt den nationalen Aufsichten, Mängel bei der Trennung von Handels- und Bankbuch vorerst nicht zu verfolgen. Damit soll eine doppelte und teure Regeltrennung ab 2027 verhindert werden.

Atempause bei Buchabgrenzung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) stellt mit einem sogenannten No-Action Letter klar, dass Aufsichtsbehörden die Vorschriften zur Abgrenzung zwischen Handels- und Bankbuch sowie zu internen Risikotransferen vorerst nicht prioritär durchsetzen sollen.

Grund dafür ist der delegierte Rechtsakt der EU-Kommission zur Überarbeitung des Marktrisikorahmenwerks (FRTB).

Ohne die Nachsicht der EBA müssten Banken, die den institutsspezifischen Multiplikator anwenden, parallele und operative komplexe Regelsysteme aufbauen.

Das würde zu hohen Kosten führen und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt gefährden.

Zudem stellt die EBA technische Klarstellungen für das Aufsichts-Benchmarking bereit.

Drei Jahre Frist ab 2027

Rechtliche Grundlage für das Vorgehen der EBA ist Artikel 9c ihrer Gründungsverordnung, der ein Einschreiten bei kollidierenden EU-Rechtsakten erlaubt.

Die Europäische Kommission hatte den dritten delegierten Rechtsakt zur Capital Requirements Regulation (CRR) am 4. Juni 2026 verabschiedet.

Das Regelwerk verändert die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko ab dem 1. Januar 2027 für einen Zeitraum von drei Jahren.

Derzeit prüfen das EU-Parlament und der Rat die Vorlage.

Pragmatismus schlägt Pa­ra­gra­fen­rei­te­rei

Die Intervention der Aufsicht verhindert ein drohendes Bürokratiemonster für europäische Banken.

Allerdings offenbart der Schritt erneut die tiefen handwerklichen Mängel bei der verzögerten FRTB-Umsetzung in der EU.

Für die Institute bringt die Entlastung wertvolle Zeit, löst aber nicht die grundlegende rechtliche Unsicherheit bis 2027.