Kleinere Banken erhalten mehr Spielraum bei internen Kontrollen
Mehr Proportionalität und weniger Doppelvorgaben prägen die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Banken dürfen bestehende Dokumentenablagen nutzen; Zuständigkeiten und Kontrollfunktionen bleiben klar nachzuweisen.
Weniger Formvorgaben, klare Zuständigkeiten
Die Leitlinien EBA/GL/2026/10 konkretisieren die Richtlinie 2013/36/EU nach CRD VI und gleichen Vorgaben mit DORA ab.
Kleinere, weniger komplexe Institute dürfen einfachere Strukturen nutzen.
Banken müssen Zuständigkeiten zuordnen und individuelle Aufgabenbeschreibungen für Geschäftsleiter, höhere Führungskräfte und Schlüsselfunktionsinhaber pflegen.
Bestehende Dokumentenablagen sind zulässig; das Muster bleibt freiwillig.
Risikomanagement und Compliance dürfen bei begründeter Proportionalität zusammengelegt werden, die interne Revision bleibt getrennt.
Drittstaatenzweigstellen benötigen mindestens zwei lokal ansässige Geschäftsleiter und ausreichende Ressourcen.
ESG-Risiken sind über mindestens zehn Jahre zu betrachten; KI-, IKT- und Geldwäscherisiken bleiben erfasst.
Kritik verändert die endgültigen Vorgaben
Die dreimonatige Konsultation endete am 7. November 2025 mit 24 Antworten, davon 22 öffentlich und zwei vertraulich.
Die Interessengruppe Bankensektor kritisierte Dokumentationslasten und Eingriffe in nationale Leitungsmodelle.
Die EBA strich doppelte Vorgaben und eine Liste von Diversitätsindikatoren.
Beim Wechsel vom Vorstandschef zum Aufsichtsvorsitz gilt nun ein zweijähriger statt dreijähriger Betrachtungszeitraum für Interessenkonflikte, kein pauschales Wechselverbot.
Für Organkredite über 200.000 Euro sind auf Anfrage zusätzliche Angaben bereitzustellen.
Flexibilität ohne Befreiung
Proportionalität befreit laut EBA nicht von den gesetzlichen Pflichten der CRD.
Die Behörde rechnet mit geringen Zusatzkosten, weil viele Angaben bereits vorliegen und bestehende Pflichten konkretisiert werden.
Anwendungstermin, Aufhebung der Leitlinien vom 31. Dezember 2021 und Meldefrist für Behörden bleiben im Dokument offen.