Aktualisierte Validierungsregeln für Bankenmeldungen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihr vierteljährliches Update der Validierungsregeln für das aufsichtliche Meldewesen veröffentlicht. Nationale Aufsichtsbehörden dürfen eingereichte Daten ab sofort nicht mehr anhand deaktivierter Regeln prüfen.
Deaktivierte Regeln und neue Skripte
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Rahmen ihrer regelmäßigen vierteljährlichen Überprüfung eine aktualisierte Liste der Validierungsregeln für die Melderegelwerke herausgegeben.
Das überarbeitete Paket weist aus, welche Prüfregeln wegen Unstimmigkeiten oder IT-Problemen deaktiviert und welche reaktiviert wurden.
Nationale Aufsichtsbehörden in der EU sind angewiesen, Meldungen nach den Durchführungsstandards (ITS) und Leitlinien nicht gegen deaktivierte Regeln zu validieren.
Zudem stellte die EBA ein technisches Paket bereit, das ein Mikro-Taxonomie-Paket sowie Update-Skripte für die Validierungsregeln des Data Point Model (DPM) umfasst.
Diese Komponenten sind ab Release 4.0 für jede Überarbeitung verbindlich.
Mehr Konsistenz durch DPM 2.0
Der Schritt ist Teil der technischen Neuausrichtung ab Release 4.0. Durch die Einführung des Datenpunkt-Modells DPM 2.0 werden Validierungsregeln direkt in Taxonomie und DPM eingebettet.
Diese Verzahnung soll die einheitliche Umsetzung durch meldepflichtige Institute sicherstellen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen verbessern und den gesamten aufsichtlichen Meldeprozess innerhalb der Europäischen Union harmonisieren sowie effizienter gestalten.
Routinepflege verhindert Fehlalarme
Für Banken ist das quartalsweise Update pure Routinepflege, aber operativ unverzichtbar.
Die Deaktivierung fehlerhafter Regeln verhindert unnötige Fehlalarme im Meldeprozess.
DPM 2.0 sorgt zwar für mehr Präzision, die bürokratische Grundlast bleibt jedoch hoch.