Beschleunigte Eigenkapital-Genehmigungen vorerst gestoppt
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Beschleunigte Eigenkapital-Genehmigungen vorerst gestoppt

Die Europäische Kommission lehnt den EBA-Vorschlag zur Beschleunigung von Vorabgenehmigungen für die Reduzierung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten ab. Die Aufsichtsbehörde kündigte am 9. September 2026 stattdessen eine umfassendere Überarbeitung der Standards an.

Absage an gezielte Fristverkürzungen

Die Europäische Kommission hat die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 19. März 2026 vorgelegten Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) nicht angenommen.

Der Vorschlag sah gezielte Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 vor, um die Antragsfristen für die Reduzierung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten spürbar zu verkürzen.

Die bestehenden Vorgaben basieren auf den im Jahr 2021 verabschiedeten RTS.

Sowohl Finanzinstitute als auch nationale Aufsichtsbehörden hatten das derzeitige Verfahren für Vorabgenehmigungen wiederholt als unnötig langwierig kritisiert.

Mit der Ablehnung durch die Kommission bleibt das bisherige, zeitintensive Prüfungsregime für Banken zunächst vollumfänglich in Kraft.

Umfassende Reform statt Zwischenlösung

Statt punktueller Anpassungen fordert die Europäische Kommission nun eine grundlegendere Überarbeitung des gesamten Regelwerks.

Die EBA bestätigte, diesem Vorschlag zu folgen und die Standards im Rahmen einer breiter angelegten Revision neu aufzusetzen.

Ziel dieses erweiterten Prozesses soll es sein, zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Vereinfachungen sowie messbare Effizienzgewinne für Banken und Aufseher zu erreichen.

Der entsprechende Schriftwechsel zwischen beiden Institutionen wurde dazu offiziell publik gemacht.

Vertagte Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung

Die Entscheidung der Kommission bremst ein überfälliges Vorhaben unnötig aus.

Dass Institute und Aufseher auf eine spätere Gesamtreform vertröstet werden, zementiert bekannte Ineffizienzen.

Für Europas Banken bedeutet das vorerst weiter zeitraubenden Stillstand bei Routinegenehmigungen.

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