EBA konsultiert zu Reporting-Rahmen 4.3
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EBA konsultiert zu Reporting-Rahmen 4.3

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Entwurf für Version 4.3 ihres Reporting-Rahmens veröffentlicht. Dieser umfasst neue Anforderungen für die Berichterstattung zu Geldwäsche (AML) und Drittlandzweigstellen (TCB).

Neue Regeln für AML und Drittlandzweigstellen

Der Entwurf des technischen Pakets für Version 4.3 des EBA-Reporting-Rahmens führt wesentliche neue Berichtspflichten ein.

Dazu gehören neue Technische Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung von Drittlandzweigstellen (TCB) gemäß Artikel 48l(1) der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD).

Der erste Referenzstichtag für diese TCB-Berichterstattung ist der 31. März 2027.

Des Weiteren enthält das Paket ein Datenpunktmodell (DPM) und eine XBRL-Taxonomie zur Unterstützung der Methodik für die Identifizierung von verpflichteten Unternehmen, die unter die direkte Aufsicht der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) fallen werden.

Für diese AMLA-bezogenen Anforderungen ist der erste Referenzstichtag der 31. Dezember 2026.

Die EBA weist darauf hin, dass dieses Paket in Verbindung mit den von der AMLA veröffentlichten Vorlagen und Anweisungen für die Test- und Kalibrierungsübung zu lesen ist, um eine kohärente Umsetzung zu gewährleisten.

Diese Neuerungen sollen die Transparenz und Effektivität der Aufsicht im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der grenzüberschreitenden Bankaktivitäten deutlich verbessern.

Frühes Feedback für finale Version

Die EBA hat den Entwurf des technischen Pakets 4.3 bewusst frühzeitig veröffentlicht.

Dies soll berichtspflichtigen Instituten ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die bevorstehenden Änderungen geben und der EBA ermöglichen, vor der finalen Publikation im Juni 2026 Feedback einzuholen.

Stakeholder sind eingeladen, Kommentare und Vorschläge zum Entwurf und dem begleitenden Glossar bis zum 10. Mai 2026 über das EBA-Feedback-Formular einzureichen.

Das Paket ist noch nicht vollständig; es fehlen insbesondere zwei Tabellen für den AMLA-Rahmen (AML.01.01 und AML.01.02) sowie weitere Validierungsregeln für die AML-Berichterstattung.

Diese werden in der finalen Version ergänzt.

Wichtiger Schritt zur Harmonisierung

Dieser Entwurf ist ein entscheidender Schritt zur Harmonisierung der Bankenaufsicht in Europa, insbesondere im sensiblen Bereich der Geldwäschebekämpfung.

Die frühzeitige Konsultation gibt der Branche die Möglichkeit, die Umsetzung praktikabler zu gestalten, bevor die neuen Anforderungen verbindlich werden.

Für Banken bedeutet dies jedoch einen erheblichen Anpassungsaufwand, der durch die noch fehlenden Details im Entwurf erschwert wird.