Konsultation zu Melderahmen 4.4 und IFRS 18 gestartet
EBA Press

Konsultation zu Melderahmen 4.4 und IFRS 18 gestartet

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den Entwurf für Version 4.4 ihres Melderahmens veröffentlicht. Banken können bis zum 24. August 2026 Feedback zu ESG-Offenlegungen und IFRS-18-Vorlagen einreichen.

ESG, IFRS 18 und die neue DPM-Welt

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 24. Juli 2026 das Konsultationspaket für Version 4.4 ihres Melde- und Offenlegungsrahmens vorgelegt.

Der Entwurf umfasst Validierungsregeln, das Data Point Model und XBRL-Taxonomien für neue ESG-Vorgaben, IFRS-18-FINREP-Vorlagen sowie Marktrisiken nach FRTB.

Die erste Referenzperiode für die neuen ESG-Risiko- und Schattenbanken-Offenlegungen beginnt am 31. Dezember 2026.

Für IFRS-18-konforme FINREP-Templates und FRTB-Integration ist der 31. März 2027 als erster Stichtag vorgesehen.

Das Paket treibt zudem die vollständige Umstellung auf das Data Point Model 2.0 voran, um die Berichterstattung europäischer Institute zu harmonisieren und zu modernisieren.

Frühstart für den Stichtag im September

Mit der Vorabveröffentlichung will die EBA den Instituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschaffen, bevor die finale Fassung im September 2026 beschlossen wird.

Die Konsultation ist Teil der ersten Phase des Release 4.4; eine zweite Phase folgt auf Basis des im April vorgestellten Papiers zur Meldevereinfachung.

Stellungnahmen zum Entwurf und dem neuen Glossar können bis zum 24. August 2026 eingereicht werden.

Harmonisierung mit Hindernissen

Die Einbindung neuer Taxonomien zwingt Institute zu kostspieligen IT-Anpassungen.

Zwar bringt die Vorabveröffentlichung dringend benötigte Planungssicherheit für die FINREP-Umstellung.

Dennoch bleibt der Zeitplan für kleinere Banken sportlich.