Liste korrelierter Währungen aktualisiert
EBA Press Read in English

Liste korrelierter Währungen aktualisiert

Die EBA hat die Liste der eng korrelierten Währungen aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Währungspaare die tatsächliche Korrelation widerspiegeln. Die Anpassung basiert auf einer Datenreihe, die bis zum 31. März 2025 reicht.

Anpassung für reale Korrelationen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Entwurf für technische Durchführungsstandards (ITS) vorgelegt, der eine bestehende Verordnung (EU) 2015/2197 ändert.

Ziel ist es, die Liste der eng korrelierten Währungen zu aktualisieren, die für die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) relevant sind.

Diese Aktualisierung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die in der Verordnung genannten Währungspaare weiterhin die tatsächliche Korrelation zwischen den jeweiligen Währungen widerspiegeln.

Für die Berechnung der drei- und fünfjährigen Datenreihen, die zur Bewertung der Währungspaare erforderlich sind, wurde der 31. März 2025 als Enddatum verwendet.

Die Anpassung ist eine routinemäßige Anwendung der bereits etablierten Methodik auf eine aktualisierte Datenbasis und soll die Genauigkeit der Risikoberechnungen verbessern.

Dies trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei, indem es Banken ermöglicht, ihre Währungsrisiken präziser zu managen und die regulatorischen Anforderungen entsprechend zu erfüllen.

Keine öffentliche Konsultation nötig

Die EBA hat die Entwürfe der technischen Durchführungsstandards der Europäischen Kommission vorgelegt.

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 hat die EBA auf eine offene öffentliche Konsultation zu diesen Entwürfen verzichtet.

Auch eine Analyse der potenziellen Kosten und Vorteile wurde nicht durchgeführt.

Die Begründung dafür ist, dass die Änderungen keine wesentlichen materiellen Änderungen darstellen, sondern lediglich die bereits etablierte Methodik auf eine aktualisierte Datenreihe anwenden.

Eine solche Konsultation oder Analyse wäre im Verhältnis zum Umfang und den Auswirkungen der betreffenden Entwürfe als unverhältnismäßig hoch angesehen worden.

Stattdessen holte die EBA den Rat der gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 eingerichteten Banken-Stakeholder-Gruppe ein.

Routine mit Signalwirkung

Diese Aktualisierung ist zwar technisch und routinemäßig, aber für die Präzision der Bankenaufsicht unerlässlich.

Sie zeigt das kontinuierliche Bemühen, regulatorische Rahmenwerke an die Marktrealitäten anzupassen und die Risikomodelle der Banken aktuell zu halten.

Für die Finanzinstitute bedeutet dies eine fortlaufende Verpflichtung zur genauen Datenpflege und zur Anpassung ihrer internen Systeme an die neuesten regulatorischen Vorgaben.

Quelle: The EBA updates list of correlated currencies

IN: