Neue Abschläge und Zweitbest-Rating für Sicherheiten
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Neue Abschläge und Zweitbest-Rating für Sicherheiten

Die Europäische Zentralbank überarbeitet ihren Sicherheitenrahmen für geldpolitische Geschäfte mit Wirkung zum 30. November 2026. Private Sicherheiten werden künftig nach dem zweitbesten Rating bewertet, zudem greift ein aktualisierter Abschlagskatalog.

Zweitbestes Rating und feinere Abschläge

Mit den überarbeiteten Leitlinien EZB/2026/26 und EZB/2026/27 reformiert das Eurosystem die Risikokontrolle für geldpolitische Kreditgeschäfte.

Für privatwirtschaftliche Vermögenswerte wie unbesicherte und gedeckte Bankanleihen sowie Papiere von Nicht-Finanzunternehmen gilt künftig das zweitbeste externe Rating zur Bestimmung der Zulässigkeit und der Bewertungsabschläge.

Dies betrifft auch Emittenten des öffentlichen Sektors außerhalb des Euroraums, während für Staatsanleihen des Euroraums weiterhin das beste Rating maßgeblich bleibt.

Gleichzeitig passt die Notenbank die Tabelle der Bewertungsabschläge an.

Die neuen Abschläge erfassen insbesondere selbst genutzte oder einbehaltene Sicherheiten und berücksichtigen bei Kreditforderungen nun granular die jeweilige Tilgungsstruktur.

Konzernanpassung und Pandemie-Ausstieg

Die Änderungen bündeln Beschlüsse des EZB-Rats aus den vergangenen anderthalb Jahren.

Finanzierungsgesellschaften von Nicht-Finanzkonzernen werden nun unter bestimmten Auflagen der Abschlagskategorie III zugeordnet.

Damit werden sie ihren Muttergesellschaften gleichgestellt, als Schuldner von Kreditforderungen zugelassen und dem Klimafaktor des Eurosystems unterworfen.

Zugleich läuft die temporäre Sonderregelung für Kreditforderungen mit staatlichen COVID-19-Garantien, die den regulären Rahmen nicht vollständig erfüllen, endgültig zum Jahresende 2026 aus.

Mehr Risikoschutz, weniger Kulanz

Die Umstellung auf das zweitbeste Rating schließt eine überfällige Lücke im Risikoschutz gegenüber dem Privatsektor.

Gleichzeitig schrumpft der Puffer für schwächer bewertete Bankanleihen spürbar, was den Druck auf die Refinanzierungskosten erhöht.

Der Schritt markiert das endgültige Ende der krisenbedingten Kulanz im Sicherheitenrahmen.

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