FCA untersucht Mastercard, PayPal und Visa
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FCA untersucht Mastercard, PayPal und Visa

Die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA) hat Ermittlungen gegen Mastercard, PayPal und Visa eingeleitet. Es geht um mutmaßlich wettbewerbswidriges Verhalten im Zusammenhang mit der Finanzierung und Nutzung von PayPals digitaler Geldbörse.

Verdacht auf Wett­be­werbs­ver­stö­ße

Nach der Veröffentlichung der Finanzberichte von PayPal Holdings Inc. hat die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA) Ermittlungen gegen Mastercard, PayPal und Visa gemäß Kapitel I des Competition Act 1998 eingeleitet.

Zusätzlich werden Mastercard und Visa nach Kapitel II desselben Gesetzes untersucht.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den Verdacht wettbewerbswidrigen Verhaltens, das mit der Finanzierung und Nutzung von PayPals digitaler Geldbörse in Verbindung steht.

Kapitel I des Competition Act 1998 verbietet Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die darauf abzielen oder bewirken, den Wettbewerb im Vereinigten Königreich zu verhindern, einzuschränken oder zu verzerren.

Kapitel II verbietet Verhaltensweisen, die einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen.

Die FCA hat betont, dass bisher keine Schlussfolgerungen gezogen oder Feststellungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht getroffen wurden.

Der Weg zur Entscheidung

Die FCA sammelt derzeit Beweismittel für die laufenden Untersuchungen.

Im weiteren Verlauf könnte die Behörde eine sogenannte 'Statement of Objections' (Einspruchserklärung) herausgeben, die ihre vorläufige Ansicht über einen Rechtsverstoß darlegt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Fälle zu einer solchen Erklärung führen.

Sollte die FCA eine Einspruchserklärung veröffentlichen, erhalten die Adressaten die Möglichkeit, schriftliche und mündliche Stellungnahmen abzugeben, bevor eine endgültige Entscheidung über einen möglichen Rechtsbruch getroffen wird.

Die Befugnisse und Verfahren der FCA im Rahmen des Competition Act 1998 unterscheiden sich von denen bei der Durchsetzung des Financial Services and Markets Act 2000.

Auch die Competition and Markets Authority (CMA) kann Fälle nach dem Competition Act 1998 verfolgen.

Signalwirkung für den Markt

Die Untersuchung der FCA betont die aktive Rolle der Aufsichtsbehörde bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in Zahlungssystemen.

Sie verdeutlicht die zunehmende regulatorische Prüfung digitaler Geldbörsen und deren Markteinfluss.

Obwohl noch keine Schlussfolgerungen vorliegen, signalisiert die Prüfung selbst die Bedeutung fairen Wettbewerbs in diesem dynamischen Sektor.

Quelle: Competition Act 1998 investigations

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