Prosper Capital LLP in Gläubiger-Liquidation
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Prosper Capital LLP in Gläubiger-Liquidation

Prosper Capital LLP ist am 1. Juni 2026 in die Gläubiger-freiwillige Liquidation eingetreten. Das Unternehmen war ein von der FCA zugelassener Verwalter alternativer Investmentfonds.

Abwicklung nach Beschwerden

Prosper Capital LLP (Prosper), eine von der FCA zugelassene Firma (FRN: 453007), die als Verwalter alternativer Investmentfonds tätig war und Investmentgeschäfte arrangierte, ist am 1. Juni 2026 in die Gläubiger-freiwillige Liquidation gegangen.

Jeremy Karr und Simon Killick von BTG Begbies Traynor (Central) LLP wurden zu gemeinsamen Liquidatoren ernannt.

Prosper war auch für die Aktivitäten ihres gebundenen Vermittlers, Crowd2Let Capital Limited (Crowd2Let) (FRN: 743371), verantwortlich.

Die Entscheidung zur Liquidation erfolgte, nachdem der Finanzombudsmann (FOS) Beschwerden über Immobilieninvestitionen, die über Crowd2Let getätigt wurden, aufrechterhalten hatte.

Nach Prüfung der Finanzlage und Einholung professioneller Insolvenzberatung stellte Prosper den Geschäftsbetrieb ein.

Die benannten Mitglieder leiteten daraufhin Schritte zur Gläubiger-freiwilligen Liquidation ein.

Prosper hat die Aufhebung ihrer Zulassung beantragt, die von der FCA überprüft wird.

Entschädigung und Kontakt

Der Finanzdienstleistungs-Entschädigungsfonds (FSCS) schützt Verbraucher, wenn Finanzdienstleistungsunternehmen in Großbritannien ausfallen.

Der FSCS ist nun für Ansprüche gegen Prosper bezüglich der Aktivitäten ihres gebundenen Vermittlers Crowd2Let geöffnet.

Der FSCS prüft derzeit, ob die Ansprüche für eine Entschädigung qualifiziert sind.

Berechtigte Kunden können bis zu 85.000 Pfund erhalten.

Kunden, die eine Beschwerde einreichen oder eine bestehende Beschwerde haben, sollten sich an die gemeinsamen Liquidatoren wenden.

Der Kontakt erfolgt per E-Mail an prospercapital@btguk.com, telefonisch unter 020 7516 1500 oder schriftlich an BTG Begbies Traynor, Level 33, One Canada Square, London E14 5AB.

Warnsignal für Anlegerschutz

Die Liquidation von Prosper Capital LLP unterstreicht die anhaltenden Risiken bei alternativen Investmentprodukten.

Obwohl der FSCS einen wichtigen Schutz bietet, zeigt der Fall die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Anbietern und deren gebundenen Vermittlern.

Für Verbraucher ist dies eine Mahnung, bei der Auswahl von Finanzprodukten stets höchste Vorsicht walten zu lassen.