Unregulierte Minianleihen bergen hohes Ausfallrisiko
Die britische Finanzaufsicht FCA warnt Kleinanleger vor unregulierten Minianleihen und Schuldscheinen. Trotz des seit Januar 2021 geltenden Vertriebsverbots umgehen nicht regulierte Anbieter die Vorgaben über Ausnahmeregelungen mit überhöhten Renditeversprechen.
Schlupflöcher im Vertriebsverbot
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Vermarktung spekulativer Minianleihen und Loan Notes an britische Kleinanleger untersagt.
Nicht regulierte Firmen umgehen dieses Verbot jedoch zunehmend über gesetzliche Ausnahmeregeln.
Um den Verkauf zu ermöglichen, fordern sie Verbraucher auf, sich per Klick als erfahrene oder vermögende Investoren zu deklarieren.
Wer dieses Häkchen setzt, verliert den regulatorischen Schutz durch den Financial Ombudsman Service und das Entschädigungssystem FSCS.
Häufig fließt zudem nur ein Teil des Geldes in das eigentliche Projekt, während erhebliche Beträge in Vermittlerprovisionen, Marketing und Personal fließen.
Im laufenden Jahr wurden bereits über 1.200 Warnungen herausgegeben.
Täuschende Sicherheiten und Scheinbörsen
Typische Muster bei diesen Angeboten sind Versprechungen fester Renditen, die weit über den üblichen Sparzinsen liegen.
Oft wird fälschlich mit einer Besicherung durch Sachwerte wie Immobilien oder der Einbindung eines angeblich FCA-autorisierten Treuhänders geworben.
Dabei ist die reine Treuhändertätigkeit keine regulierte Finanzdienstleistung und bietet keinerlei Anlegerschutz.
Häufig werden auch Notierungen an ausländischen Börsen als Legitimation vorgeschoben, obwohl dort praktisch kein Handel stattfindet.
Das regulatorische Katz-und-Maus-Spiel
Das Vertriebsverbot greift zu kurz, solange Ausnahmeregeln aggressiven Vermittlern legale Hintertüren bieten.
Reine Warnhinweise können die Informationsasymmetrie gegenüber gutgläubigen Sparern kaum ausgleichen.
Erst ein lückenloses Verbot ohne Schlupflöcher setzt dem riskanten Graumarkt ein echtes Ende.