Zinsverbot und Kapitalregeln für Stablecoins vorgeschlagen
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Zinsverbot und Kapitalregeln für Stablecoins vorgeschlagen

Ein neuer Entwurf zur Umsetzung des GENIUS Act definiert Aufsichtsregeln für US-Stablecoin-Emittenten. Die Vorschriften verlangen eine vollständige Deckung durch sichere Reserven, verbieten Zinszahlungen an Halter und setzen eine 60-tägige Konsultationsfrist in Gang.

Volle Deckung und striktes Renditeverbot

Der Entwurf setzt zentrale Vorgaben des im Juli 2025 verabschiedeten GENIUS Act um.

Zugelassene Emittenten müssen ihre umlaufenden Zahlungs-Stablecoins zu jeder Zeit vollständig im Verhältnis eins zu eins durch zulässige Reserveaktiva decken.

Erlaubt sind US-Dollar-Bargeld, Zentralbankguthaben, versicherte Sichteinlagen sowie US-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von maximal 93 Tagen.

Zudem sind Übernacht-Repo-Geschäfte und Anteile qualifizierter Investmentfonds zugelassen.

Unterschreitet ein Emittent die Deckung, droht die Liquidation der Reserven.

Rücktauschanfragen müssen binnen zwei Geschäftstagen erfüllt werden.

Gleichzeitig untersagt das Regelwerk Emittenten strikt, Zinsen oder Renditen allein für das Halten oder Verwahren von Stablecoins an Kunden auszuschütten.

Staffelkapital und Koppelungsverbot

Für operationelle Risiken gilt ein gestaffelter Kapitalaufschlag: 2,0 Prozent für die ersten 20 Mrd. Dollar Umlaufvolumen, 1,5 Prozent für die nächsten 30 Mrd. Dollar und 1,0 Prozent darüber hinaus.

Auf unversicherte Einlagenforderungen fällt ein Kreditrisikoaufschlag von zwei Prozent an.

Staatlich zugelassene Emittenten mit mindestens 10 Mrd. Dollar Volumen fallen künftig unter direkte Aufsicht der Notenbank.

Ein behördenweites Koppelungsverbot untersagt allen Emittenten, Dienste an den Bezug weiterer Produkte zu binden.

Klares Korsett statt Krypto-Wildwuchs

Die Regulierung zieht Emittenten enge Grenzen und unterbindet riskante Zinsmodelle im Keim.

Strenge Eigenkapital- und Diversifikationsregeln verteuern den Marktzugang für Krypto-Start-ups erheblich.

Große Banken erhalten im Gegenzug die nötige Rechtssicherheit für die Ausgabe eigener Token.

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