Acht Prinzipien sollen Regulierung und Aufsicht modernisieren
Der Finanzstabilitätsrat (FSB) stellt am 14. Oktober 2026 acht Prinzipien zur Modernisierung von Regulierung und Aufsicht zur Konsultation. Ein zweiter Bericht untersucht Hindernisse bei der Umsetzung vereinbarter G20-Reformen.
Modernisieren, ohne Resilienz abzubauen
Die vorgeschlagenen Prinzipien sollen Finanzbehörden helfen, Regulierung und Aufsicht wirksamer, effizienter, risikoorientierter, kohärenter und vorausschauender zu gestalten.
Die Rahmenwerke sollen auf neue Verwundbarkeiten, Technologien, Angebote und wirtschaftliche Bedingungen reagieren.
Grundlage sind vier gemeinsame Positionen: Finanzstabilität und nachhaltiges Wachstum stützen einander; international vereinbarte Standards bleiben verbindlicher Bezugspunkt; die Anwendung muss nationale Rechtsrahmen und Gegebenheiten berücksichtigen; die bestehende Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems soll erhalten bleiben oder steigen.
Stellungnahmen sind über ein sicheres Onlineformular bis zum 8. Januar 2027 möglich.
Der Abschlussbericht folgt im ersten Halbjahr 2027.
Umsetzung stockt nicht nur national
Der zweite Bericht zur G20-Umsetzungsprüfung untersucht, wie Entwicklung, Formulierung und Darstellung von FSB-Regeln deren Umsetzung beeinflussen.
Bereits 2025 hatte die Prüfung eine besorgniserregende Verlangsamung festgestellt, die laut FSB die Widerstandskraft gegen künftige Schocks schwächen kann.
Hauptursachen ungleicher Umsetzung sind nationale Rechtsrahmen, Marktstrukturen und politische Kapazitäten.
Teilweise entstehen Hindernisse aber schon bei der Regelentwicklung, weil Umsetzungsprobleme zu wenig Beachtung finden.
Der Bericht verweist deshalb auf gezielte Reformen dieses Prozesses.
Internationale Regeln, nationale Umsetzung
Randal K. Quarles, früher FSB-Vorsitzender und Fed-Aufsichtschef, leitet die 2025 auf Wunsch der südafrikanischen G20-Präsidentschaft gebildete Prüfgruppe.
Der von Andrew Bailey geführte FSB vereint Behörden aus 24 Ländern und Jurisdiktionen.
Sechs regionale Konsultationsgruppen binden rund 70 weitere Jurisdiktionen ein.