RBI passt NBFC-UL-Kriterien und Kreditnormen an
Die Reserve Bank of India (RBI) hat endgültige Änderungsrichtlinien für die Identifizierung von NBFCs in der oberen Schicht (NBFC-UL) und für Kreditkonzentrationsnormen für staatliche NBFCs erlassen. Dies folgt auf eine Konsultation zu den am 10. April 2026 und 15. Januar 2024 veröffentlichten Entwürfen.
Neue Kriterien für die obere Schicht
Die RBI ersetzt die bisherige Methodik zur Identifizierung von NBFCs in der oberen Schicht (NBFC-UL) durch ein transparentes und einfaches Kriterium: eine Bilanzsumme von 100 Milliarden Rupien und mehr.
Diese überarbeiteten Kriterien ermöglichen auch die Einbeziehung geeigneter staatlicher NBFCs in die NBFC-UL-Liste.
Zudem dürfen alle NBFC-UL staatliche Garantien als Instrument zur Kreditrisikominderung ohne Begrenzung nutzen, sofern spezifische Bedingungen erfüllt sind.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die regulatorische Landschaft zu vereinfachen und die Aufsicht über systemrelevante Nichtbanken zu stärken.
Ende der Ausnahmen für Staats-NBFCs
Die neuen Richtlinien ziehen auch die bisherigen fallweisen Ausnahmen für staatliche NBFCs von den Kredit- und Investitionskonzentrationsnormen zurück.
Ein entsprechender Entwurf wurde bereits am 15. Januar 2024 zur Kommentierung veröffentlicht.
Die RBI hat das erhaltene Feedback zu beiden Entwürfen – den NBFC-UL-Änderungen und den Konzentrationsnormen – sorgfältig geprüft.
Die daraus resultierenden Modifikationen wurden in die finalen Änderungsrichtlinien eingearbeitet, um eine konsistente und faire Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten.
Mehr Transparenz, weniger Sonderregeln
Die Anpassung der NBFC-UL-Kriterien hin zu einer klaren Bilanzsummengrenze erhöht die Transparenz und reduziert Ermessensspielräume in der Aufsicht.
Die Einbeziehung staatlicher NBFCs und der Entzug von Ausnahmen für diese Institute fördert eine gleichmäßigere Wettbewerbslandschaft.
Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Finanzstabilität, indem Risiken im gesamten Nichtbankensektor konsistenter adressiert werden.