Neue Eigenkapitalregeln für Gegenparteirisiken ab April 2027
Klare Vorgaben für das Gegenparteiausfallrisiko: Die Reserve Bank of India hat die finalen Richtlinien für den Standardansatz SA-CCR veröffentlicht. Die überarbeiteten Bestimmungen für Geschäftsbanken treten zum 1. April 2027 in Kraft.
Klarheit für Derivate und Clearing
Die Reserve Bank of India (RBI) präzisiert die Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko (Counterparty Credit Risk, SA-CCR).
Die überarbeiteten Bestimmungen regeln den Geltungsbereich für Positionen im Anlage- und Handelsbuch neu und passen die Behandlung von Margining- sowie Netting-Vereinbarungen an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen an.
Zudem enthalten die Richtlinien spezifische Vorgaben für Institute, die als Clearingmitglieder an SEBI-anerkannten Börsen im Aktien- und Rohstoffderivatehandel agieren.
Weitere Klarstellungen betreffen die Berechnung des effektiven Nominalwerts von Optionen, den Aufschub von Optionsprämien sowie standardisierte Offenlegungsmuster.
Konsultationsphase abgeschlossen
Die finalen Richtlinien basieren auf einem Konsultationsentwurf, den die Notenbank am 10. Juni 2026 vorgelegt hatte.
Marktteilnehmer konnten bis zum 1. Juli 2026 Stellungnahmen einreichen.
Nach Prüfung des eingegangenen Feedbacks nahm die RBI Anpassungen an den ursprünglichen Vorschriften vor und veröffentlichte eine entsprechende Übersicht im Anhang.
Die Bestimmungen sind Teil der fortlaufenden Überarbeitung des Master Direction für kommerzielle Banken und gewähren den Instituten bis zum Starttermin im April 2027 ausreichend Vorlaufzeit.
Notwendige Schärfung mit langem Vorlauf
Die RBI bringt ihre Vorgaben für Gegenparteirisiken endlich auf internationalen Standard.
Der lange Vorlauf bis April 2027 verhindert operativen Stress bei den Banken, verschleppt jedoch notwendige Anpassungen.
Für die Derivatemärkte schafft das Regelwerk dennoch die erforderliche Klarheit bei Clearing und Offenlegung.