Neue Risikoregeln für ländliche Genossenschaftsbanken
RBI Press

Neue Risikoregeln für ländliche Ge­nos­sen­schafts­ban­ken

Die indische Zentralbank Reserve Bank of India hat Entwürfe für neue Richtlinien zum Konzentrationsrisiko bei ländlichen Genossenschaftsbanken veröffentlicht. Die Vorschriften sollen die Kreditvergabe flexibler gestalten und Obergrenzen für Immobiliendarlehen anpassen.

Mehr Spielraum für große Institute

Die Reserve Bank of India überarbeitet ihre Vorgaben aus dem Jahr 2025 umfassend.

Die Entwürfe sehen neue prudenzielle Obergrenzen für Risikopositionen gegenüber einzelnen Gegenparteien und Gruppen sowie für unbesicherte Kredite vor.

Zudem werden die Höchstgrenzen für Wohnungsbaukredite angehoben.

Größere ländliche Genossenschaftsbanken mit Einlagen von mehr als 10 Milliarden Rupien (1.000 Crore) erhalten künftig die Flexibilität, Laufzeiten und Tilgungsfreistellungen für Immobiliendarlehen eigenständig festzulegen.

Für kleinere Institute werden diese Obergrenzen spürbar ausgeweitet.

Gleichzeitig streicht die Notenbank die bisherigen sektoralen Kreditobergrenzen komplett – mit einer gezielten Ausnahme für den Immobiliensektor.

Konsultation läuft bis Ende August

Die überarbeiteten Richtlinien lösen die bestehenden Bestimmungen aus dem Jahr 2025 ab und folgen einer Ankündigung der Notenbank vom Vortag.

Regulierte Institute, Marktteilnehmer und die Öffentlichkeit können bis zum 28. August 2026 Stellungnahmen zu den Entwürfen einreichen.

Das Feedback kann direkt über die Online-Plattform 'Connect 2 Regulate' der Zentralbank oder per E-Mail übermittelt werden.

Nach der Auswertung der Rückmeldungen sollen die finalen Vorgaben in Kraft treten.

Deregulierung mit Risikobremse

Die Reform verschafft Indiens ländlichen Banken mehr Handlungsspielraum bei der Kreditvergabe.

Dass der Immobiliensektor von der Lockerung ausgenommen bleibt, zeigt jedoch das vorsichtige Risikobewusstsein der Notenbank.

Unterm Strich ist dieser Schritt ein überfälliger Impuls für die lokale Wirtschaftsentwicklung.