Barzahlungen im Handel sollen auf 10.000 Kronen begrenzt werden
Die schwedische Reichsbank empfiehlt der Regierung eine Bargeldobergrenze von 10.000 schwedischen Kronen für Handelsgeschäfte. Sie liegt unter der EU-Vorgabe von 10.000 Euro und soll Geldwäsche sowie andere Finanzkriminalität erschweren.
Nationale Grenze unter EU-Vorgabe
Die schwedische Reichsbank (Riksbank) fordert in ihrer Stellungnahme zum EU-Geldwäschepaket eine Obergrenze von 10.000 schwedischen Kronen für Barzahlungen im Handel.
Die Regierung soll dafür eine ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der EU-Regelungen nutzen: Mitgliedstaaten dürfen eine niedrigere Grenze als die unionsrechtlich vorgeschriebenen 10.000 Euro festlegen.
Das EU-Paket tritt im Juli 2027 in Kraft.
Ein Regierungsmemorandum legt die Gesetzesvorschläge dar, mit denen Schweden sein nationales Recht an die europäischen Vorgaben anpassen will.
Die Riksbank hält 10.000 Kronen für ein angemessenes Niveau in Schweden; ihre Forderung ist eine Empfehlung im Konsultationsverfahren.
Digitaler Zahlungsmarkt begrenzt die Folgen
Die Riksbank begrüßt die Umsetzung der neuen EU-Regeln.
Nach ihrer Einschätzung stärken die Reformen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Von der niedrigeren nationalen Bargeldgrenze erwartet sie nur geringe praktische Auswirkungen auf den stark digitalisierten schwedischen Zahlungsmarkt.
Zugleich soll die Beschränkung die Risiken von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und anderer Finanzkriminalität verringern.
Die Bank begründet ihren Vorschlag damit sowohl mit der Zahlungsstruktur als auch mit der Kriminalitätsbekämpfung.
Empfehlung statt geltender Grenze
Die Riksbank setzt bei ihrer Empfehlung auf den nationalen Spielraum innerhalb des EU-Pakets.
Sie verbindet eine niedrigere Bargeldgrenze mit geringen Folgen für den Zahlungsalltag.
Einen Beschluss über die vorgeschlagenen 10.000 Kronen nennt die Mitteilung nicht.
Quelle: Introduce a cash limit of SEK 10,000
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