Keine Anrechnung impliziter Garantien auf das Eigenkapital
SARB Press

Keine Anrechnung impliziter Garantien auf das Eigenkapital

Die südafrikanische Aufsichtsbehörde Prudential Authority stellt klar, dass implizite Beistandsannahmen bei der Berechnung des Mindesteigenkapitals grundsätzlich nicht zulässig sind. Für Standardansatz-Banken gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2030.

Strikte Regeln für IRB-Modelle und Übergangsfristen

Die Prudential Authority stellt klar, dass südafrikanische Bankenregularien keine impliziten Beistandsannahmen ohne formelle Garantien zulassen.

Banken, die den internen Rating-Ansatz (IRB) nutzen, dürfen solche ungesicherten Annahmen bei der Ermittlung der risikogewichteten Aktiva und des Mindesteigenkapitals keinesfalls berücksichtigen.

Für Institute im Standardansatz (STA), deren externe Ratings staatliche Unterstützung unterstellen, gewährt die Aufsicht im Einklang mit den Basel-III-Reformen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2030.

Allerdings müssen diese Banken nachweisen, dass ihre Risikogewichte vorsichtig bemessen sind.

Ablösung von Rundschreiben 5 aus 2015

Das neue Rundschreiben C2/2026 ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2015 und zieht die Konsequenzen aus den globalen Basel-III-Post-Krisenreformen.

Bereits seit dem 1. Juli 2025 gelten in Südafrika die überarbeiteten Vorschriften.

Die Regulierung verlangt von Finanzinstituten eine explizite und schriftlich dokumentierte Zusage über die Unterstützung von Muttergesellschaften oder Staaten.

Reine Ermessensentscheidungen und unbewiesene Expertenurteile reichen nicht aus, um die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen künstlich zu senken.

Schluss mit Wunschdenken beim Kapital

Die Klarstellung beendet die unsichere Praxis, Eigenkapital durch bloße Beistandserwartungen künstlich zu drücken.

Dass IRB-Banken ab sofort keine Schätzungen mehr nutzen dürfen, erzwingt eine ehrliche Risikobewertung.

Die lange Übergangsfrist für den Standardansatz verwässert die Härte der Regelung jedoch spürbar.