Aufsicht präzisiert Unterschriftenpflicht für Bankdaten
Die südafrikanische Prudential Authority verschärft die Regeln für aufsichtliche Meldungen von Banken. Führungskräfte müssen das Formular BA 099 künftig strikt persönlich unterzeichnen oder im Vertretungsfall formell benannt und geprüft sein.
Persönliche Unterschrift für elf Risikoarten
Die Prudential Authority verlangt von Banken und Zweigstellen lückenlose Verantwortlichkeiten bei aufsichtsrechtlichen Meldungen.
Jede Einreichung – ob täglich, monatlich, quartalsweise oder jährlich – muss zwingend vom Formular BA 099 begleitet werden.
Neben dem Chief Executive Officer (CEO) und Chief Accounting Officer (CAO) müssen alle nach dem Bankengesetz definierten Führungskräfte für ihre Bereiche zeichnen.
Dies umfasst Verantwortliche für elf Risikokategorien, darunter Solvenz-, Liquiditäts-, Kredit-, Währungs-, Markt-, Zins-, Gegenpartei-, IT-, operationelle und Compliance-Risiken.
Ziel ist die strikte Umsetzung der Basler Kernprinzipien für wirksame Bankenaufsicht.
Strenge Auflagen für Stellvertreter
Fällt eine Führungskraft aus, greifen strenge Vorgaben für Vertretungen.
Stellvertreter dürfen nicht pauschal im Namen des Abwesenden unterzeichnen, sondern müssen kommissarisch handeln und ihre reguläre Funktion offenlegen.
Zudem müssen Vertretungen vorab die regulatorische Eignungsprüfung (Fit-and-Proper-Test via Formular BA 020) durchlaufen haben.
Die primäre Verantwortung verbleibt stets bei den ernannten Vorständen; Verwässerungen der Zuständigkeit schließt das Rundschreiben explizit aus.
Auch Wirtschaftsprüfer müssen die Kenntnisnahme gegenzeichnen.
Schluss mit bequemen Ausreden
Das Rundschreiben schließt ein wichtiges Schlupfloch bei fehlerhaften Meldungen.
Indem auch Stellvertreter vollumfänglich geprüft sein müssen, wird die persönliche Verantwortung der Führungskräfte gestärkt.
Für Banken bedeutet das zwar Mehraufwand, für die Qualität der Aufsichtsdaten jedoch einen spürbaren Gewinn.