Auslandsanlagen unterliegen Limits und Nachweispflichten
Die Südafrikanische Reservebank (SARB) veröffentlichte am 13. Oktober 2026 ihr Devisenhandbuch mit Stand vom 8. Oktober 2026. Es regelt zulässige Auslandstransaktionen, Anlagegrenzen und Meldepflichten autorisierter Devisenhändler.
Anlagefreiheit mit festen Grenzen
Ansässige Privatpersonen ab 18 Jahren können jährlich 2 Mio. Rand für legale Zwecke im Ausland nutzen, einschließlich Anlagen.
Zusätzlich sind Auslandsanlagen bis 10 Mio. Rand je Kalenderjahr über das steuerliche Freigabeverfahren möglich; Händler müssen den Steuerstatus beim südafrikanischen Steuerdienst prüfen.
Höhere Beträge benötigen die Genehmigung der SARB-Abteilung für Devisenüberwachung.
Autorisierte Händler dürfen Direkt- und Portfolioinvestitionen von Unternehmen außerhalb des gemeinsamen Währungsgebiets bis 5 Mrd. Rand jährlich je Unternehmen zulassen.
Darüber ist eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich.
Das Versionsregister führt zum 8. Oktober 2026 die Rundschreiben 21-2026, 22-2026 und 23-2026 auf.
Auslandsrisiken zählen auch indirekt
Für institutionelle Anleger gilt eine Auslandsgrenze von 45 Prozent der verwalteten Privatkundenvermögen; indirekte Anlagen zählen mit.
Quartalsmeldungen sind binnen zwei Monaten nach Quartalsende einzureichen.
Für erfasste autorisierte Banken beträgt die Grenze 25 Prozent der Verbindlichkeiten ohne Eigenkapital, zuzüglich 5 Prozent für Afrika.
Importvorauszahlungen für Investitionsgüter sind bis 10 Mio. Rand zu 100 Prozent des Ab-Werk-Preises möglich, darüber zu 50 Prozent unter Bedingungen.
Händler müssen digitale Transaktionsbelege fünf Jahre aufbewahren.
Erlaubnis ersetzt keine Kontrolle
Händler dürfen nur innerhalb der festgelegten Erlaubnisse ohne Rückfrage handeln.
Zweifelsfälle müssen sie über ihre Hauptverwaltung der Devisenüberwachung vorlegen.
Überschreiten Anleger oder Banken ihre jeweilige Auslandsgrenze, sind weitere erfasste Auslandsanlagen bis zur Einhaltung der Grenze untersagt.