SARB präzisiert Meldepflichten für Banken-Auditoren
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SARB präzisiert Meldepflichten für Banken-Auditoren

Die Südafrikanische Zentralbank (SARB) präzisiert in der Richtlinie 2/2026 die Meldepflichten für Banken-Auditoren. Sie legt fest, welche Banks Act (BA)-Berichte im Rahmen der Verordnung 46 geprüft werden müssen.

Neue Details für Prüfungsberichte

Die Richtlinie 2/2026 der Südafrikanischen Zentralbank (SARB) konkretisiert die Prüfungs-, Überprüfungs- und Limited-Assurance-Anforderungen für Auditoren von Banken, ausländischen Zweigniederlassungen und Kontrollgesellschaften.

Sie detailliert die spezifischen Banks Act (BA)-Berichte, die gemäß Verordnung 46 der Bankenverordnung geprüft werden müssen.

Diese Aktualisierung berücksichtigt Änderungen der Verordnung, die am 26. Juni 2025 im Amtsblatt Nr. 52907 veröffentlicht wurden und seit dem 1. Juli 2025 in Kraft sind.

Die Richtlinie ersetzt die vorherige Richtlinie 2/2024 vom 8. März 2024.

Auditoren sind nun angewiesen, Prüfungen oder Überprüfungen der jeweiligen regulatorischen Berichte gemäß der detaillierten Prüfmatrix in Anhang 1 durchzuführen.

Die Berichte müssen der Prudential Authority (PA) für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2025 enden, vorgelegt werden, wobei die illustrativen Berichtsformate des IRBA zu verwenden sind.

Verordnung 46 und ihre Entwicklung

Die Verordnung 46 der Bankenverordnung schreibt vor, dass Auditoren von Banken jährlich, innerhalb von 120 Tagen nach dem Geschäftsjahresende, über die Finanzlage und die operativen Ergebnisse der Bank berichten müssen.

Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte, einschließlich der internen Kontrollsysteme der Bank.

Die Berichte müssen gemäß den vom Prudential Authority (PA), dem South African Institute of Chartered Accountants und dem Independent Regulatory Board for Auditors (IRBA) vereinbarten Formulierungen und Praktiken erstellt werden.

Das IRBA veröffentlicht auf seiner Website die neuesten Versionen dieser illustrativen regulatorischen Berichte, die Auditoren zur Erfüllung ihrer Meldepflichten verwenden.

Die vorliegende Richtlinie ist eine direkte Folge der im Juni 2025 vorgenommenen Änderungen an der Bankenverordnung.

Klarheit schafft Compliance

Diese Richtlinie liefert eine notwendige Präzisierung für Auditoren und optimiert die Einhaltung bestehender Vorschriften.

Sie reduziert Unklarheiten bezüglich des Umfangs von Prüfungen, was für die Finanzstabilität von entscheidender Bedeutung ist.

Obwohl technisch, ist ihr Einfluss auf die Berichtsqualität und die regulatorische Aufsicht erheblich.