Vier Bankenrichtlinien entfallen nach Regelwerksänderungen
Mit der am 12. Oktober 2026 veröffentlichten Richtlinie D5/2026 zieht die Bankenaufsichtsbehörde (PA) der Südafrikanischen Reservebank (SARB) vier ältere Richtlinien zurück. Ihre Vorgaben sind überholt oder in das geltende Regelwerk übernommen.
Neue Regeln ersetzen alte Vorgaben
Die PA hebt die Richtlinien 2/2011, 10/2015, 7/2020 und 6/2021 auf.
Betroffen sind Banken, kontrollierende Gesellschaften, Zweigstellen ausländischer Institute, zugelassene Institute und Bankprüfer.
Richtlinie 2/2011 betraf tägliche Value-at-Risk-Meldungen für Marktrisiken über BA 325. Die Kennzahlen gelten nicht mehr; seit 1. Juli 2025 dient das Formular nicht mehr der Marktrisikodatenerhebung.
Richtlinie 10/2015 regelte Änderungen am AMA-System für operationelle Risiken.
Seit 1. Juli 2025 ersetzt der neue Standardansatz die Kapitalberechnung nach AMA, TSA, ASA und BIA.
Die Vorgaben der Richtlinie 7/2020 zu Derivatepositionen für die Verschuldungsquote stehen seit 1. Juli 2025 in Vorschrift 38(15)(e)(v)(B) der geänderten Bankenverordnung.
Projektfinanzierung bleibt neuen Regeln unterworfen
Richtlinie 6/2021 betraf Kreditrisikomodelle für Mindestkapital und Reserven bei Projektfinanzierungen.
Nun gelten die geänderte Bankenverordnung und Richtlinie 12/2025 mit stufenweiser Modellumstellung, Parameteruntergrenzen ab Einführung und einer Überwachungsphase bis Dezember 2025.
Die PA erhält derzeit formelle Konformitätsbestätigungen.
Institute müssen externen Prüfern D5/2026 übermitteln und die vom Vorstandsvorsitzenden sowie den Prüfern unterschriebene Empfangsbestätigung baldmöglichst zurücksenden.
Unterzeichnerin ist PA-Geschäftsführerin Fundi Tshazibana.
Rücknahme statt Wegfall der Aufsicht
Die Rücknahme stützt sich auf Abschnitt 6(6)(c) des Bankengesetzes von 1990, Gesetz Nr. 94 von 1990, der nach Konsultation eine schriftliche Aufhebung erlaubt.
Bis dahin bleiben erlassene Richtlinien wirksam; die PA verweist hier auf überholte oder übernommene Vorgaben.
Die vorherige Richtlinie 4/2026 datiert vom 9. Juli 2026.