Südafrika legt Entwurf für Krypto-Transaktionsregeln vor
Die südafrikanische Zentralbank und das Finanzministerium haben einen Regelentwurf für grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen veröffentlicht. Bis zum 30. September 2026 kann die Öffentlichkeit zu den Vorgaben für Anbieter und Meldepflichten Stellung nehmen.
Klare Auslöser für grenzüberschreitende Transfers
Der neue Entwurf ergänzt die im April 2026 vorgelegten Kapitalflussregulierungen und zielt darauf ab, Regulierungslücken bei grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten zu schließen.
Die Finanzaufsichtsabteilung FinSurv soll dadurch illegale Finanzströme besser aufspüren und unterbinden können.
Konkret definiert das Regelwerk den genauen Zeitpunkt, ab dem Krypto-Transaktionen als grenzüberschreitend eingestuft werden.
Dies ist der Fall, wenn Vermögenswerte zwischen einem inländischen zugelassenen Anbieter (CASP) und einer ausländischen Stelle beziehungsweise einer nicht-verwahrten Wallet übertragen werden.
Derzeit dürfen lediglich Privatpersonen Krypto-Werte im Rahmen ihrer Freibeträge für Auslandsüberweisungen transferieren.
Die Maßnahmen ergänzen bestehende Vorschriften von Aufsicht, Finanzverwaltung und Steuerbehörde.
Kein Stempel als gesetzliches Zahlungsmittel
Die South African Reserve Bank verfolgt einen aktivitätsbasierten Ansatz, unterscheidet bisher jedoch nicht zwischen verschiedenen Krypto-Assets.
Zudem betonen Notenbank und Finanzministerium, dass Krypto-Werte damit keineswegs als offizielles Zahlungsmittel in Südafrika anerkannt werden.
Laufende Konsultationen und internationale Entwicklungen sollen kontinuierlich evaluiert werden, um künftige Anpassungen am Regelwerk vorzunehmen.
Einreichungen zum aktuellen Leitfaden sind bis Ende September 2026 möglich.
Pragmatischer Schritt mit offenem Ausgang
Südafrika überträgt pragmatisch bestehende Devisenregeln auf Krypto-Transaktionen.
Der Verzicht auf eine Differenzierung nach Asset-Klassen macht den Rahmen jedoch zu grob.
Dass bisheriges Feedback noch unberücksichtigt blieb, schwächt die Praxistauglichkeit des Entwurfs.