Prüfer sollen alle Korrekturen an Bankmeldungen offenlegen
Die Aufsichtsbehörde der südafrikanischen Zentralbank hat am 21. Oktober 2026 einen Richtlinienentwurf zur Prüfung von BA-Meldungen veröffentlicht. Er sieht einheitliche Prüfungsgrundlagen und Berichte über nachträgliche Korrekturen vor.
Erstmeldung prüfen, letzte Fassung testieren
Der von Fundi Tshazibana, Leiterin der Aufsichtsbehörde, gezeichnete Entwurf verlangt, die Prüfung auf Grundlage der ersten BA-Meldung zu beginnen.
Das abschließende Prüfungsurteil soll dagegen auf der neuesten Fassung beruhen, die binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende zusammen mit dem Urteil einzureichen ist.
Korrekturen zur Abstimmung mit dem geprüften Jahresabschluss gehören in die zweite Einreichung binnen 90 Kalendertagen.
Prüfer müssen sämtliche Änderungen zwischen Erstmeldung und testierter Fassung nach der Vorlage in Anhang A dokumentieren.
Dabei sind Abschlussanpassungen von sonstigen Prüfungsfeststellungen und Fehlerkorrekturen sowie Funde des Managements von Prüferfunden zu trennen.
Die Vorgaben sollen für Geschäftsjahre ab dem Abschlussstichtag 28. Februar 2027 gelten.
Umoja setzt den Versionsstichtag
Maßgeblich ist die im System Umoja zuletzt bis 23:59 Uhr am 15., 20. oder 30. Geschäftstag eingereichte Fassung.
Prüfer wenden Wesentlichkeitsgrenzen und fachliches Ermessen an; Berichte an die Aufsicht müssen mit jenen an das Prüfungsgremium übereinstimmen.
Stellungnahmen sind bis 20. November 2026 an pa-its-accounting_and_auditing@resbank.co.za zu Händen von Ramatla Msimanga möglich.
Die Zentralbank kann sie veröffentlichen, sofern keine vertrauliche Behandlung verlangt wird.
Grundlage sind § 6(6) des Bankengesetzes 94 von 1990 und die Bankenverordnungen 46 und 7.
Korrekturen bleiben sichtbar
Bisher nutzen Prüfer unterschiedliche Meldefassungen, wodurch die Aufsicht ungleiche Prüfungsurteile erhält.
Bei Prüfungen allein der zweiten Fassung bleiben bereits korrigierte Fehler für sie unsichtbar.
Der Entwurf verbindet deshalb aktuelle Abschlusszahlen mit einer vollständigen Änderungsspur.
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