Ausfallstatus bestimmt Neustart der Bewährungsfrist bei Krediten
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Ausfallstatus bestimmt Neustart der Bewährungsfrist bei Krediten

Die südafrikanische Bankenaufsicht (PA) konsultiert seit dem 26. Oktober 2026 eine Klarstellung für erneut restrukturierte Problemkredite. Der von Fundi Tshazibana unterzeichnete Entwurf soll Richtlinie 11 von 2025 ersetzen; Stellungnahmen sind bis 9. November möglich.

Kein Fristneustart bei ausgefallenen Krediten

Die PA will den Widerspruch zwischen den Absätzen 2.9.4 und 2.9.8 beseitigen.

Erneute Zugeständnisse wegen finanzieller Schwierigkeiten während der Bewährungsfrist starten diese nur bei nicht ausgefallenen Forderungen neu.

Bereits ausgefallene Kredite bleiben bis zur Erfüllung der Sanierungskriterien im Ausfallstatus; ihre Frist beginnt nicht erneut.

Wiederholte Restrukturierungen dürfen Bonitätsverschlechterungen nicht verdecken oder die Ausfalleinstufung verzögern.

Die Mindestfrist bleibt zwölf Monate; im Firmenkundengeschäft sind ausnahmsweise sechs Monate mit Genehmigung des zuständigen Kreditausschusses zulässig.

Die Konsultation beschränkt sich auf beide Absätze.

Ansprechpartner sind Makgale Molepo und Eric Sithole.

Übergang mit mehreren Meldeterminen

Der Entwurf ersetzt Richtlinie 11 vom 21. Oktober 2025 ab Veröffentlichung der endgültigen Fassung.

Die Übergangsphase endet am 31. Dezember 2026; bis dahin gilt D7/2015 für Meldungen im vierteljährlichen Formular BA 210. Ab 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln für Neuzugänge und prospektiv für Bestände.

Zugleich nennt Absatz 2.12.3 April 2027 als Meldebeginn.

IFRS 9 bleibt maßgeblich.

Im Firmenkundengeschäft gilt eine Wesentlichkeitsschwelle von über 1 Prozent der gesamten Gegenparteiforderungen, im Privatkundengeschäft keine.

Klarstellung statt neuer Spielraum

Der Entwurf ändert die übrigen materiellen Aufsichtsanforderungen nicht.

Richtlinie 12 von 2025 bleibt samt Fristen, Meldepflichten und Genehmigungsvorbehalten vollständig wirksam.

Die PA nimmt ausschließlich Stellungnahmen zur Korrektur der beiden widersprüchlichen Absätze entgegen.

Quelle: Proposed Directive - Replacement of D11 of 2025

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