Vier veraltete Banken-Richtlinien vor der Rücknahme
SARB Press

Vier veraltete Banken-Richtlinien vor der Rücknahme

Die Prudential Authority schlägt die formelle Rücknahme von vier früheren Banken-Richtlinien vor. Hintergrund sind regulatorische Neuerungen und geänderte Rahmenwerke. Stellungnahmen sind bis zum 28. August 2026 möglich.

Vom Marktrisiko zum neuen Standard

Die südafrikanische Prudential Authority (PA) will vier bisherige Richtlinien für Banken offiziell zurückziehen.

Betroffen sind Vorgaben aus den Jahren 2011 bis 2021, die durch neuere regulatorische Rahmenwerke obsolet wurden.

So entfällt beispielsweise die tägliche Meldung von Value-at-Risk-Werten nach Directive 2/2011, da das Marktrisiko-Framework grundlegend reformiert wurde.

Auch die Vorgaben zur operativen Risiko-Berechnung mittels AMA aus Directive 10/2015 werden hinfällig, da seit dem 1. Juli 2025 ein einheitlicher New Standardised Approach gilt.

Die PA reagiert damit auf umfassende legislative und aufsichtliche Entwicklungen der letzten Jahre.

Regulatorische Bereinigung bis August

Neben Marktrisiko und operationalem Risiko betrifft der Rückzug auch Derivate-Exposures und Spezialfinanzierungen.

Die Bestimmungen aus Directive 7/2020 zur Leveragerate wurden bereits direkt in die überarbeiteten Regulierungen vom 1. Juli 2025 integriert.

Bei Kreditrisikomodellen für Projektfinanzierungen nach Directive 6/2021 verweist die Behörde auf die flankierenden Übergangsregeln der Directive 12/2025 mit einer Monitoringphase bis Dezember 2025.

Betroffene Institute und Interessierte haben nun Zeit, bis zum 28. August 2026 Kommentare einzureichen.