Versicherer müssen 30-Tage-Liquidität zu 100 Prozent decken
Der am 15. Oktober 2026 veröffentlichte Standard FSI 6 der südafrikanischen Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute verlangt eine Liquiditätsquote von mindestens 100 Prozent für Versicherer. Das Datum des Inkrafttretens bleibt im Dokument offen.
Liquide Anlagen decken gestresste Abflüsse
FSI 6 verlangt eine Versicherungsliquiditätsquote (ILR) von mindestens 100 Prozent zuzüglich eines angemessenen Puffers.
Sie setzt hochwertige liquide Aktiva nach Bewertungsabschlägen ins Verhältnis zu gestressten Nettoabflüssen über 30 Kalendertage.
Zuflüsse sind auf 75 Prozent der Abflüsse begrenzt.
Mindestens 60 Prozent des Liquiditätsportfolios müssen auf Stufe-1-Aktiva entfallen; je Emittent gilt eine Grenze von 20 Prozent, außer für südafrikanische Staatsanleihen.
Bei fondsgebundenen Policen bleiben Zahlungsströme mit Anlagerisiko beim Kunden ausgeschlossen; verbleibende Liquiditätsrisiken erfordern eigene Reserven.
Der Standard gilt nicht für Mikroversicherer, Lloyd's und Zweigstellen ausländischer Rückversicherer.
Für fondsgebundene Produkte sind genehmigte Abweichungen vom Stufe-1-Anteil möglich.
Stresstests reichen bis zwölf Monate
Versicherer müssen akuten Stress bis drei Monate und anhaltenden Stress bis zwölf Monate prüfen.
Für einen Monat müssen Liquiditätsquellen ausreichen; spätere Fehlbeträge erfordern Deckungspläne.
Schätzunsicherheit ist durch 95-Prozent-Konfidenzintervalle oder Sensitivitätsspannen auszuweisen.
Umgekehrte Stresstests bestimmen Szenarien vollständiger Liquiditätserschöpfung.
Das Leitungsgremium genehmigt Risikorahmen und Szenarien; deren Prüfung und Tests des Notfallfinanzierungsplans erfolgen mindestens jährlich.
Aktuariat und Abschlussprüfer kontrollieren die ILR beziehungsweise ihre Berechnungsgrundlagen.
Liquidität bleibt getrennt vom Kapital
Die ILR verändert weder Säule-1-Kapitalanforderungen noch versicherungstechnische Rückstellungen.
Liquiditätsrisiken fließen in die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung unter Säule 2 ein.
Bei Mängeln kann die Aufsicht nach Anhörung höhere Quoten oder zusätzliche Liquiditätsbestände verlangen.